Rhöndorf nächste Saison in der ProA! Entscheidung Trier/Quakenbrück Ende des Monats.
Aufgrund des Verzichts der 2 Finalteilnehmer (Baskets Akademie Weser-Ems/Oldenburger TB, SC Rist Wedel) der ProB Play-Offs auf das sportliche Teilnahmerecht für die ProA ging die Teilnahmeberechtigung auf die HEBEISEN WHITE WINGS Hanau und die Uni-Riesen Leipzig über, da dies die bestplatzierten Clubs mit einem aufrecht erhaltenen Lizenzantrag für die ProA waren.
Am letzen Freitag entschieden sich die Leipziger ebenfalls auf den Aufstieg in die ProA zu verzichten, wodurch als nächster möglicher Anwärter die Dragons Rhöndorf in Frage kamen. Die Frist zum Rückzug der Anträge für die ProA (und ProB) endete gestern (11.05.15). Die Dragons halten ihren Antrag weiterhin aufrecht und spielen somit in der Saison 2015/16 in der ProA.
Zum jetzigen Zeitpunkt sind somit 15 Plätze in der ProA besetzt. Die Entscheidung über Trier und deren Teilnahme am Spielbetrieb der ProA steht noch aus. Hier wird die Mitgliederversammlung Ende des Monats über die Übertragung des Teilnahmerechts an einen neuen wirtschaftlichen Träger entscheiden. Die einfache Mehrheit der akuellen ProA-Ligisten muss dieser Übertragung zustimmen. Bis dahin müssen die Trierer die Finanzierung des Spielbetriebs sicherstellen.
Ebenfalls in der Mitgliederversammlung wird über die Übertragung des Teilnahmerechts der DRUFF! Baskets Braunschweig auf die Artland Dragons entschieden. Ende letzter Woche wurde die Geschäftsführung der 2. Basketball-Bundesliga von den Braunschweiger Verantwortlichen darüber informiert, dass die ProB-Zukunft äußert kritisch gesehen wird. Ebenfalls Ende letzter Woche bzw. am Wochenende haben sich die Verantwortlichen der SG Braunschweig mit den Verantwortlichen des Quakenbrücker TSV über eine Übertragung des Teilnahmerechts geeinigt. Ähnlich wie im Fall Trier, muss diese Übertragung aber auch durch die stimmberechtigten Vertreter der Mitgliederversammlung (hier alle aktuellen ProB-Clubs mit Ausnahme der SG Braunschweig) mit einfacher Mehrheit bestätigt werden.
Aufgrund des kurzfristigen Rückzuges der Artland Dragons aus der Beko BBL wurde kein fristgerechter Lizenzantrag für die 2. Basketball-Bundesliga gestellt. Dies ist eigentlich Grundvoraussetzung für die Erteilung der Lizenz. Einzige Ausnahme stellt hier die Übertragung des Teilnahmerechts dar (vgl. §6a Spielordnung). Die Verantwortlichen des Quakenbrücker TSV müssen nun bis zur Mitgliederversammlung eine Nachlizenzierung durchlaufen und diese mit einem positiven Lizenzbescheid unter der aufschiebenden Bedingung der Erlangung der sportlichen Teilnahmerechts abschließen.
Eine Übertragung des Teilnahmerechts von Braunschweig nach Quakenbrück wäre andernfalls nicht möglich.