Punktabzug für die Uni-Riesen Leipzig
Dem ProB-Bundesligisten Uni Riesen Leipzig werden zwei positive Wertungspunkte aufgrund des Versäumnisses von fristgerechten Zahlungen abgezogen. „Die 2. Basketball-Bundesliga GmbH hat eine große Verantwortung gegenüber allen Teams und muss gleiche Bedingungen für alle gewährleisten.“
Grundlage dieser Entscheidung ist § 21, 3 des Lizenzstatutes in Verbindung mit dem Strafenkatalog der 2. Basketball-Bundesliga. Demnach sind einem Bundesligisten Wertungspunkte abzuziehen, wenn dessen Verbindlichkeiten gegenüber der 2. Basketball-Bundesliga mehr als € 3.000 betragen und er mit der zu leistenden Zahlung mehr als einen Monat im Rückstand ist.
Alle Bundesligisten sind verpflichtet, Forderungen der 2. Basketball-Bundesliga fristgerecht zu bestimmten Stichtagen zu erfüllen. Seitens des Bundesligisten aus Leipzig konnte dies zum letzten Stichtag (15.03.2017) nicht geleistet werden.
Diese Entscheidung hat die Geschäftsführung der 2. Basketball-Bundesliga GmbH, getroffen.
Daniel Müller – Geschäftsführer der 2. Basketball-Bundesliga – bedauert diese unschöne Entwicklung, erläutert aber:
„Die 2. Basketball-Bundesliga GmbH hat eine große Verantwortung gegenüber allen Teams und muss gleiche Bedingungen für alle gewährleisten. Daher haben wir diesen verpflichtenden Punktabzug gemeinsam mit den Bundesligisten vor einigen Jahren eingeführt.“
Gegen diese Entscheidung kann gemäß § 12 Rechtsmittel- und Schiedsgerichtsordnung (RuSGO) Berufung beim Schiedsgericht der 2. Basketball-Bundesliga eingelegt werden. Die Berufung ist binnen drei Tagen nach Bekanntgabe schriftlich bei der Vorinstanz (Geschäftsführung 2. Basketball-Bundesliga) einzulegen. Sobald die Entscheidung Rechtskraft erlangt, wird die Tabelle entsprechend angepasst.