Lizenzentzug WHITE WINGS Hanau
Die mit Entscheidung vom 28.06.2022 für die Saison 2022/2023 erteilte Lizenz zur Teilnahme am Spielbetrieb der 2. Basketball-Bundesliga der Herren, Spielgruppe ProB, wird den WHITE WINGS Hanau nachträglich entzogen.
Am 04.03.2023 teilte die White Wings Basketball GmbH der 2. Basketball-Bundesliga GmbH mit, dass sie aufgrund fehlender Gelder einen Insolvenzantrag stellen werden.
Die 2. Basketball-Bundesliga GmbH hat daraufhin am 07.03.2023 ein Nachlizenzierungsverfahren zur Überprüfung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit gegen die White Wings Basketball GmbH eröffnet.
Die berechtigten Zweifel an der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit und der ausreichenden Liquidität bis zum 30.06.2023 haben sich im Nachlizenzierungsverfahren bestätigt.
Die 2. Basketball-Bundesliga GmbH ist gemäß § 14 Abs. 1 Lizenzstatut berechtigt, eine bereits erteilte Lizenz nachträglich zu entziehen, wenn die Überprüfung der Lizenzunterlagen im Nachlizenz-ierungsverfahren gemäß § 13 Abs. 2 Lizenzstatut ergibt, dass die Voraussetzungen für die Erteilung der Lizenz zum Zeitpunkt ihrer Ersterteilung nicht vorgelegen haben oder nachträglich weggefallen sind.
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb von sieben Tagen nach Zustellung der Entscheidung Widerspruch erhoben werden (§ 12 Lizenzstatut). Der Bundesligist nimmt bis zum Eintritt der Rechtskraft der Entscheidung am laufenden Wettbewerb teil.
Mit Eintritt der Rechtskraft der Entscheidung stehen die White Wings Hanau als Absteiger der ProB fest.