Anpassungen der Abstiegsregelung für die Saison 2019/2020

Die BARMER 2. Basketball Bundesliga hat zur Planungssicherheit der Vereine die Abstiegsregelung angepasst.

Laut der bisherigen Spiel- und Veranstaltungsordnung wären bei 17 Mannschaften in der ProA, was durch den Nichtaufstieg von Nürnberg in dieser Saison der Fall ist, am Ende der Saison 2019/2020 drei Vereine aus der ProA in die ProB abgestiegen. Durch die Änderung der Abstiegsregelung in der easyCredit BBL, aus welcher in dieser Saison nur ein Verein absteigt, hätte dies bedeutet, dass in der kommenden Saison 2020/2021, bei zwei Aufsteigern in die BBL, die Ligastärke in der ProA 15 Mannschaften betragen hätte. Zur Planungssicherheit der Vereine wurde deshalb die Abstiegsregelung in der ProA angepasst, wodurch der Tabellenfünfzehnte frühzeitig Gewissheit über die Ligazugehörigkeit erhalten und die Ligastärke in der ProA, bei zwei Aufsteigern in die BBL, mit 16 Mannschaften gesichert werden soll.

Durch die modifizierte Abstiegsregelung aus der ProA in die ProB war auch eine Anpassung der Abstiegsregelung in der ProB notwendig, sodass hier nur noch die beiden Letztplatzierten der jeweiligen Playdown-Runden (Nord- und Süd) jeweils in die Regionalligen absteigen und der Tabellenzwanzigste durch die Anpassung der Abstiegsregelung sicher in der Liga bleibt.

Somit reicht in der ProA zum Ende der Saison 2019/2020 der Tabellenplatz 15 und in der ProB der Tabellenplatz 20 zum Klassenerhalt der jeweiligen Liga.