Durch die erfolgte Strukturierung im Jugendbereich mit der Etablierung der NBBL und JBBL erhöht sich die Wahrscheinlichkeit, dass talentierte Jugendspieler über diesen Weg auf den Profibereich vorbereitet werden.
Nicht alle Vereine, die im Nachwuchsbereich gute Arbeit leisten, sind aber finanziell dazu in der Lage, ein konkurrenzfähiges NBBL- und/oder JBBL-Team dauerhaft zu unterhalten. Hier gilt es, Anreize für (kleinere) Vereine zu schaffen, sich ggf. auf die Entdeckung und Heranführung von Talenten zu konzentrieren oder aber Kooperationen einzugehen. Schließlich ist es sehr wahrscheinlich bzw. im Gesamtkontext sogar sinnhaft, dass Bundesligavereine talentierte Jugendspieler aktiv rekrutieren werden – sei es für ihre Nachwuchsteams oder aber für ihre Bundesligamannschaften.
Dafür sorgen allein schon die bestehenden Quotierungen in den einzelnen Ligen. Es ist daher wichtig, dass ausbildende Vereine zumindest einen Teil ihrer Aufwendungen ersetzt bekommen und regionale Jugendförderstrukturen unterstützt werden. Genau hier setzt der Ausbildungsfonds mit seinen Ausbildungsprämien an.
Eine Beantragung durch den betreffenden Verein ist nicht notwendig. Der Ausbildungsausschuss ermittelt anhand der Mannschaftsmeldebögen die in Frage kommenden Wechsel und veranlasst so einen „automatischen“ Ausschüttungsprozess.
Der Nachweis, bei welchem Verein ein Spieler vorher ausgebildet wurde, erfolgt ausschließlich über die DBB-Teilnehmerausweis-Datenbank. Es gilt die Erstzugehörigkeit, nicht eine Sonder- oder Doppellizenz.
- U-23-Spieler (BBL): Diese müssen eine Mindestspielzeit von 170:00 Minuten in der Hauptrunde der Beko BBL erreichen (Orientierung an 5 Minuten durchschnittlicher Spielzeit);
- U-21-Spieler (ProA): Diese müssen eine Mindestspielzeit von 280:00 Minuten in der Hauptrunde der ProA erreichen (Orientierung an 10 Minuten durchschnittlicher Spielzeit);
- U-20 Spieler (ProB): Diese müssen eine Mindestspielzeit von 330:00 Minuten in der Hauptrunde der ProB erreichen (Orientierung an 15 Minuten durchschnittlicher Spielzeit);
- U-19-Spieler (NBBL): Diese müssen eine Mindestspielzeit von 250:00 Minuten in der Hauptrunde der NBBL erreichen (Orientierung an 20 Minuten durchschnittlicher Einsatzzeit) und zudem dem ältesten NBBL-Jahrgang angehören.
Maßgeblich für die Bemessung der Spielzeit sind die offiziellen Scoutingreports der Ligen. Durch die Umstellung der Jahrgänge gegenüber der Vorsaison in der Beko BBL (von U24 auf U23) und in der ProA (von U22 auf U21) gilt in dieser Saison (12/13) für U24 bzw. U22 Spieler eine Kulanzregelung, in der für die betreffenden Spieler 50% der Ausbildungsprämien ausgezahlt werden.
Ausbildungsprämien werden in der jeweiligen Höhe zum Zeitpunkt des Geschehens gewährt, auch wenn der Spieler aufgrund seines Alters noch weitere entschädigungsfähige Zeiträume bewirken kann. Pro Spieler können insgesamt maximal 10.000 Euro ausgeschüttet werden, bereits ausgezahlte Ausbildungsprämien werden dementsprechend auf spätere angerechnet.
Die Ausschüttungen für Ausbildungsprämien sollen jeweils bis zum 30.6. des Folgejahres ausgezahlt werden.
Für Fragen zur Ausbildungsprämie wenden Sie sich bitte an:
Vanessa Jax
Tel.: 0221 / 98177-38
E-Mail: jax@Beko-BBL.de