Lizenzanträge für die Saison 2023/2024

Aufgrund des Wochenendes endete die Frist zur Einreichung eines Lizenzantrages für die Teilnahme am Spielbetrieb der BARMER 2. Basketball Bundesliga ProA und ProB für die Saison 2023/2024 am 17.04.2023.

Neun Vereine aus der easyCredit BBL haben Lizenzanträge für die ProA eingereicht.

17 der 18 Vereine aus der aktuellen ProA-Saison haben wieder einen Antrag für die ProA eingereicht. Ein aktueller ProA-Ligist hat einen Lizenzantrag nur für die ProB gestellt.

Darüber hinaus haben 24 der 26 aktuellen Vereine der ProB erneut einen Antrag für die ProB eingereicht.

Fünf der ProB-Ligisten haben zudem einen Antrag für die ProA eingereicht.
Von Vereinen aus den Regionalligen wurden insgesamt sieben Lizenzanträge für die ProB eingereicht.

„Die aktuelle Saison hat uns noch einmal die wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie und der Energiekrise vor Augen geführt. Umso mehr freuen wir uns, dass die bisherigen Bundesligisten der BARMER 2. Basketball Bundesliga bis auf zwei Vereine wieder einen Antrag für die neue Saison gestellt haben und auch wieder sieben Vereine aus den Regionalligen den Schritt in unsere Liga wagen möchten.“, erklärt Christian Krings, Geschäftsführer der 2. Basketball Bundesliga.

Wir bitten um Verständnis, dass von Ligaseite keine Fragen oder Aussagen zu Lizenzanträgen einzelner Bundesligisten getroffen werden.

Entscheidung rechtskräftig – Uni Baskets Paderborn siegen kampflos

Nachdem das in der vergangenen Woche ausgefallene ProA-Spiel Uni Baskets Paderborn – wiha Panthers Schwenningen zu Gunsten der Uni Baskets Paderborn gewertet wurde, ist die Entscheidung nun rechtskräftig. Der Bundesligist wiha Panthers Schwenningen verzichtete auf eine Berufung.

Das Spiel wurde gemäß § 72 Abs. 3 SuVO mit minus einem Wertungspunkt und 0:20 Korbpunkten für den Bundesligisten wiha Panthers Schwenningen gewertet. Für den Bundesligisten Uni Baskets Paderborn erfolgte die Wertung des Spiels gemäß § 72 Abs. 3 SuVO mit zwei Wertungs- und 20:0 Korbpunkten.

Die ProA-Tabelle wurde entsprechend der Entscheidung angepasst.

WHITE WINGS Hanau – Lizenzentzug rechtskräftig

Die White Wings Basketball GmbH haben innerhalb der einwöchigen Frist keinen Widerspruch gegen die Entscheidung der Geschäftsführung der 2. Basketball-Bundesliga GmbH eingelegt und akzeptieren somit den nachträglichen Entzug der Lizenz für die Spielzeit 2022/2023. Nach Auffassung der 2. Basketball-Bundesliga ist damit die Entscheidung – aufgrund der abgelaufenen Frist – rechtskräftig und die WHITE WINGS Hanau sind sportlicher Absteiger aus der ProB. 

Die 2. Basketball-Bundesliga hatte die Lizenz Anfang April nach einem Nachlizenzierungsverfahren aufgrund von Zweifeln an der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Bundesligisten, insbesondere hinsichtlich der Liquidität bis zum Ablauf der Saison 2022/2023, entzogen.

Durch Eintritt der Rechtskraft der Lizenzentzugsentscheidung entfällt, lt. § 14 Abs. 3 Lizenzstatut, für die WHITE WINGS Hanau das Recht zur weiteren Teilnahme am laufenden Wettbewerb. Die WHITE WINGS Hanau scheiden somit aus dem laufenden Wettbewerb aus.

Da lt. der Spiel- und Veranstaltungsordnung die Abschlusstabelle der Hauptrunde am Montag nach dem letzten Hauptrundenspieltag zu veröffentlichen ist und die Abschlusstabelle der Hauptrunde anschließend nur noch innerhalb von 24 Std. nach Einspruch vor dem Schiedsgericht geändert werden kann, ist eine Anpassung der Hauptrundenabschlusstabelle nicht mehr möglich, sodass die Itzehoe Eagles für die erste Playoff-Runde ein Freilos erhalten.

Uni Baskets Paderborn siegen kampflos

Das am Mittwochabend ausgefallene ProA-Spiel Uni Baskets Paderborn – wiha Panthers Schwenningen wird zu Gunsten der Uni Baskets Paderborn gewertet. Dies entschied die Spielleitung nach Auswertung des Sachverhaltes, dass der Bundesligist Schwenningen den Spielausfall zu vertreten hat.

Der Bundesligist wiha Panthers Schwenningen hatte der Spielleitung am Mittwochmorgen mitgeteilt, dass nicht ausreichend einsatzfähige Spieler für das Auswärtsspiel bei den Uni Baskets Paderborn zur Verfügung stünden, sodass man in Paderborn nicht antreten könne. Daraufhin hatte die Spielleitung das ProA-Spiel 109237 Uni Baskets Paderborn – wiha Panthers Schwenningen abgesetzt.

Das Spiel wird gemäß § 72 Abs. 3 SuVO mit minus einem Wertungspunkt und 0:20 Korbpunkten für den Bundesligisten wiha Panthers Schwenningen gewertet. Für den Bundesligisten Uni Baskets Paderborn erfolgt die Wertung des Spiels gemäß § 72 Abs. 3 SuVO mit zwei Wertungs- und 20:0 Korbpunkten. Neben der Spielwertung sprach die Spielleitung aufgrund schuldhaftem Verhalten zusätzlich eine hohe Geldstrafe aus.

Die Entscheidung zur Sache ergeht gemäß § 80 Abs. 2 in Verbindung mit § 71 ff. SuVO. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig. Der Bundesligist kann gemäß § 12 RuSGO in die Berufung beim Schiedsgericht der 2. Basketball-Bundesliga gehen. Die Berufung ist binnen drei Tagen nach Bekanntgabe schriftlich bei der Vorinstanz einzulegen. Die Anpassung der Tabelle erfolgt, sobald die Entscheidung Rechtskraft erlangt hat.

ProA-Spiel Uni Baskets Paderborn – wiha Panthers Schwenningen fällt aus

Das für heute Abend (Mittwoch, 12.04.2023) angesetzte ProA-Spiel 109237 Uni Baskets Paderborn – wiha Panthers Schwenningen fällt aus. Wie der Bundesligist wiha Panthers Schwenningen der Spielleitung am Morgen mitteilte, stünden nicht ausreichend einsatzfähige Spieler für das Auswärtsspiel bei den Uni Baskets Paderborn zur Verfügung, sodass man am Abend in Paderborn nicht antreten könne.

Die Spielleitung hat das ProA-Spiel gemäß § 49 Nr. 7 SuVO abgesetzt und wird im Anschluss eine Spielwertung des ProA-Spiels 109237 vornehmen. Die Entscheidung wird nach Abschluss des Verfahrens entsprechend veröffentlicht.

Lizenzentzug WHITE WINGS Hanau

Die mit Entscheidung vom 28.06.2022 für die Saison 2022/2023 erteilte Lizenz zur Teilnahme am Spielbetrieb der 2. Basketball-Bundesliga der Herren, Spielgruppe ProB, wird den WHITE WINGS Hanau nachträglich entzogen.

Am 04.03.2023 teilte die White Wings Basketball GmbH der 2. Basketball-Bundesliga GmbH mit, dass sie aufgrund fehlender Gelder einen Insolvenzantrag stellen werden.

Die 2. Basketball-Bundesliga GmbH hat daraufhin am 07.03.2023 ein Nachlizenzierungsverfahren zur Überprüfung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit gegen die White Wings Basketball GmbH eröffnet.

Die berechtigten Zweifel an der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit und der ausreichenden Liquidität bis zum 30.06.2023 haben sich im Nachlizenzierungsverfahren bestätigt.

Die 2. Basketball-Bundesliga GmbH ist gemäß § 14 Abs. 1 Lizenzstatut berechtigt, eine bereits erteilte Lizenz nachträglich zu entziehen, wenn die Überprüfung der Lizenzunterlagen im Nachlizenz-ierungsverfahren gemäß § 13 Abs. 2 Lizenzstatut ergibt, dass die Voraussetzungen für die Erteilung der Lizenz zum Zeitpunkt ihrer Ersterteilung nicht vorgelegen haben oder nachträglich weggefallen sind.

Gegen diesen Bescheid kann innerhalb von sieben Tagen nach Zustellung der Entscheidung Widerspruch erhoben werden (§ 12 Lizenzstatut). Der Bundesligist nimmt bis zum Eintritt der Rechtskraft der Entscheidung am laufenden Wettbewerb teil.

Mit Eintritt der Rechtskraft der Entscheidung stehen die White Wings Hanau als Absteiger der ProB fest.

Punktabzug für die WHITE WINGS Hanau

Dem ProB-Bundesligisten WHITE WINGS Hanau werden in der laufenden Saison der BARMER 2. Basketball Bundesliga, aufgrund mehrerer Verstöße gegen das Lizenzstatut, sechs positive Wertungspunkte abgezogen. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig.

Grundlage dieser Entscheidung ist § 21 Abs. 2  des Lizenzstatuts in Verbindung mit dem Strafenkatalog der 2. Basketball-Bundesliga. Die Nachlizenzierung hat ergeben, dass mehrfach vorsätzlich falsche Angaben gegenüber der Liga im Rahmen der Lizenzierung zur laufenden Saison gemacht wurden.

Diese Entscheidung hat die Geschäftsführung der 2. Basketball-Bundesliga GmbH getroffen.

Gegen diese Entscheidung kann gemäß § 12 RuSGO Berufung beim Schiedsgericht der 2. Basketball-Bundesliga eingelegt werden. Die Berufung ist binnen drei Tagen nach Bekanntgabe schriftlich bei der Vorinstanz (Geschäftsführung der 2. Basketball-Bundesliga GmbH) einzulegen. Sobald die Entscheidung Rechtskraft erlangt, wird sie entsprechend veröffentlicht und die Tabelle angepasst.

Die Liga bittet um Verständnis, dass aufgrund des laufenden Verfahrens keine weiteren Angaben zu dem Verfahren gemacht werden können.

Spielsperre für Nico Santana Mojica (Porsche BBA Ludwigsburg)

Im Zusammenhang mit dem ProB-Spiel SEEBURGER College Wizards – Porsche BBA Ludwigsburg wurde der Spieler Nico Santana Mojica (Porsche BBA Ludwigsburg) disqualifiziert. Nach Auswertung des Schiedsrichter-Berichts, der Stellungnahmen sowie dem Videomaterial sieht die Spielleitung den Tatbestand der minderschweren Tätlichkeit erfüllt. Der Spieler wird in der Rechtsfolge für den Zeitraum von einem Pflichtspiel gesperrt und erhält eine mittlere Geldstrafe.

Die Entscheidung ergeht gemäß § 78 Abs. 2 SuVO i. V. m. Ziffer 1.21 des Strafenkatalogs der 2. Basketball-Bundesliga GmbH.

Erweiterter BBL-Pokal ab der Spielzeit 2023/24 mit Mannschaften der BARMER 2. Basketball Bundesliga

Die ProA-Ligisten der BARMER 2. Basketball Bundesliga haben auf einer außerordentlichen Ligatagung am gestrigen Donnerstag dem seitens der easyCredit BBL vorgeschlagenen erweiterten Pokalmodus ab der Spielzeit 2023/24 einstimmig zugestimmt. Somit nehmen nach 14 Jahren Pause wieder ProA-Ligisten der BARMER 2. Basketball Bundesliga am BBL-Pokal teil. Diese Vereinbarung beläuft sich auf einen Zeitraum von zunächst fünf Jahren.

Modus:

Ab der Saison 2023/24 gibt es im Pokal-Wettbewerb eine vorgeschaltete Runde, an der auch sechs Clubs aus der BARMER 2. Basketball Bundesliga ProA teilnehmen. Die acht Teams aus der easyCredit BBL, die in der Vorsaison in der Abschlusstabelle die Plätze eins bis acht belegten, nehmen an dieser vorgeschalteten Runde nicht teil.

Für diese Runde werden zwei Lostöpfe gebildet, wobei in die erste Gruppe die acht Erstligaklubs kommen, die in der Abschlusstabelle der Vorsaison die Plätze neun bis sechzehn belegten. In die zweite Gruppe kommen die BBL-Teams von den beiden letzten Plätzen sowie die sechs ProA-Teams, die in der Vorsaison auf den Plätzen eins bis sechs landeten. Es wird jedem Team der ersten Gruppe ein Gegner aus der zweiten Gruppe zugelost, wobei das Heimrecht jeweils bei den Teams der zweiten Gruppe liegt.

Die Sieger dieser acht Partien ziehen ins Achtelfinale ein und treffen dort auf die acht BBL-Teams, die in der Vorsaison die Plätze eins bis acht belegten. Hierbei wird wie gehabt dann wieder frei gelost, wie anschließend auch im Viertel- und Halbfinale.

Diese neue Pokal-Vorrunde wird am Wochenende 23./24.09.2023 stattfinden. Der neue Medienpartner der easyCredit BBL und des BBL-Pokals, Dyn Media, wird auch diese 8 Spiele produzieren und ausstrahlen.

„Wir sind davon überzeugt, dass der beschlossene Modus den Pokalwettbewerb weiter aufwerten wird“, sagt Dr. Stefan Holz, Geschäftsführer easyCredit BBL. „Auch rücken beide Ligen so in den nächsten Jahren weiter zusammen“. Der Geschäftsführer bedankt sich „bei den ProA-Clubs für ihre Zustimmung zur Teilnahme am Pokalwettbewerb. Dadurch ist es erst möglich gewesen, den neuen Modus auf den Weg zu bringen“, so Stefan Holz weiter.

„Wir freuen uns, über die Teilnahme der ProA-Ligisten am BBL-Pokalwettbewerb und möchten uns bei der easyCredit BBL für diese Möglichkeit bedanken. Die easyCredit BBL und die BARMER 2. Basketball Bundesliga kooperieren bereits in vielen Bereichen miteinander, wie z.B. beim Ausbildungsfonds. Umso mehr freuen wir uns über diesen weiteren Schritt der Zusammenarbeit. Wir hoffen auf viele spannende Spiele zwischen den Vereinen der easyCredit BBL und der BARMER 2. Basketball Bundesliga“, sagt Christian Krings, Geschäftsführer der BARMER 2. Basketball Bundesliga. 

Spielleitung verhängt Geldstrafen in drei Fällen

Die Spielleitung musste im Nachgang zum abgelaufenen Spieltag Entscheidungen in drei Sachverhalten treffen. Im Rahmen des ProB-Spiels TKS 49ers – SC Rist Wedel wurde Quirin Emanga Noupoue (TKS 49ers) aufgrund eines unsportlichen Verhaltens disqualifiziert. Nach Auswertung der Videoaufzeichnung und Stellungnahmen hob die Spielleitung die Sperre (Verlust der Spielberechtigung) auf und verhängte eine geringe Geldstrafe.

Ebenfalls eine geringe Geldstrafe erhielt Karl Maruschka (ROTH Energie Gießen Pointers) für sein Verhalten nach Spielende gegenüber dem Schiedsrichter im Rahmen des ProB-Spiels ROTH Energie Giessen Pointers- SBB Baskets Wolmirstedt.

Für das unsportliche Verhalten von Trainer Aleksandar Scepanovic (PS Karlsruhe Lions) im Anschluss an sein zweites Technisches Foul (Hallenverweis) im Zusammenhang mit dem ProA-Spiel PS Karlsruhe Lions – ART Giants Düsseldorf verhängte die Spielleitung eine weitere Geldstrafe.

Alle Entscheidungen ergingen gemäß § 80 Abs. 2 SuVO in Verbindung mit § 2 Nr. 6 und 8 SuVO sowie 1.21 Strafenkatalog. Die Entscheidungen über die Verfahrenskosten ergingen gemäß § 27 Rechtsmittel- und Schiedsgerichtsordnung.