Protest gegen die Spielwertung wird abgewiesen
Im Zusammenhang mit dem ProA-Spiel RÖMERSTROM Gladiators Trier – ART Giants Düsseldorf am 1. Spieltag hatten die Gäste Protest aufgrund eines verzögerten Spielbeginns eingelegt und einen Antrag auf Spielverlust gegen den Bundesligisten RÖMERSTROM Gladiators Trier gestellt. Die Spielleitung hat den Antrag der ART Giants Düsseldorf nun abgewiesen.
Die Spielleitung begründet ihre Entscheidung, dass die RÖMERSTROM Gladiators Trier den verzögerten Spielbeginn nicht zu vertreten haben, damit, dass der spielveranstaltende Bundesligist mit der erforderlichen Sorgfalt die technischen Anlagen im Vorfeld überprüft hat. Nicht alle technischen Störungen liegen im Einflussbereich des Spielveranstalters und sind von diesem vermeidbar. Gleichzeitig hat der Spielveranstalter umgehend geeignete Gegenmaßnahmen eingeleitet und die entsprechend vorgesehene elektronische Ersatzanlage aufgebaut. Letztlich ist auch der ausgebliebene Anlagencheck des technischen Kommissars im Hinblick auf die Spielverzögerung nicht dem Spielveranstalter zuzurechnen.
Beim Auftaktspiel am 1. Spieltag in Trier war es zu Spielbeginn zu Problemen mit der technischen Ausrüstung am Kampfgericht gekommen. Infolgedessen musste für die nicht funktionsfähige 24-Sekunden-Anlage eine Ersatzanlage zum Einsatz kommen. Das Spiel begann mit etwa 45 Minuten Verzögerung. RÖMERSTROM Gladiators Trier gewannen mit 86:78.
Die Entscheidung ergeht gemäß § 80 Nr. 2 SuVO sowie § 11 RSGO in Verbindung mit § 2 Nr. 6 SuVO. Gegen diese Entscheidung kann gemäß § 12 RuSGO Berufung beim Schiedsgericht der 2. Basketball-Bundesliga eingelegt werden. Die Berufung ist binnen drei Tagen nach Bekanntgabe schriftlich bei der Vorinstanz einzulegen.