Spielleitung verhängt Geldstrafe gegen Nedzad Muratovic (Oberhaching), Crailsheim, Bochum und Gießen
Im Rahmen des ProB-Spiels 111607 BBC Coburg – TSV Oberhaching Tropics am 15.03.2025 wurde der Spieler Nezdad Muratovic von den Schiedsrichtern mit seinem zweiten technischen Foul spieldisqualifiziert. Beim Verlassen des Spielfeldes äußerte er eine Beleidigung und beklatschte die Schiedsrichterentscheidung. Die Spielleitung bewertete sein Verhalten nach Einsicht der Videoaufnahmen und der Stellungnahmen der Beteiligten als unsportlich. Der Spieler ließ durch das Klatschen und die Beleidigung den angemessenen Respekt gegenüber den Schiedsrichtern und den in den offiziellen Basketballregeln gebotenen Sportgeist vermissen. Für sein Verhalten verhängte die Spielleitung eine Geldstrafe und sah aufgrund vorausgegangener Provokation durch Coburger Fans und dem nicht eindeutig zuzuweisenden Adressaten der Beleidigung von einer Spielsperre ab.
Grundlage für diese Entscheidungen war § 78 Abs. 4 und 8 SuVO, wonach die Spielleitung bei Verstößen nach einer Disqualifikation über eine mögliche weitere Bestrafung nach Maßgabe der Bestimmungen des Strafenkatalogs zu entscheiden hat. Die Entscheidungen über die Verfahrenskosten ergingen gemäß § 27 Rechtsmittel- und Schiedsgerichtsordnung.
Beim ProA-Spiel 112456 VfL SparkassenStars Bochum – Tigers Tübingen am 15.03.2025 wurden die beiden Schiedsrichterinnen durch das Megaphone des Heimvereins massiv beleidigt. Für den mehrfachen Verstoß gegen § 16 Abs. 4 der Richtlinie Fanverhalten & Sicherheit und das ausbleibende Handeln des Heimvereins verhängte die Spielleitung eine hohe Geldstrafe und zusätzlich die Auflage, das Megaphone nicht mehr nutzen zu dürfen.
„Wir bedauern, dass Schiedsrichter sich in unserer Liga diesen Beleidigungen aussetzen mussten. Die VfL SparkassenStars haben im Nachgang des Spiels sofort gehandelt und das Gespräch mit den entsprechenden Personen gesucht. Dennoch darf es nicht vorkommen, dass das Megaphone mehrfach in dieser Weise missbraucht wird. Da muss sofort jemand in der Halle handeln,“ erklärt Svenja Bahlke, Spielleiterin der BARMER 2. Basketball Bundesliga, ihre Entscheidung. Christian Krings, Geschäftsführer der Liga, ergänzt: „Der Sport lebt von Emotionen! Als Liga freuen wir uns über eine faire und sich im Rahmen haltende Emotionalität in unseren Spielstätten. Persönliche Beleidigungen haben jedoch nichts mit fairer Emotionalität zu tun und deshalb werden wir als Liga die Schiedsrichter, die Spieler und Trainer sowie die Zuschauer schützen. Beleidigungen haben im Sport nichts zu suchen und werden von uns nicht toleriert. Wir nehmen dabei auch unsere Bundesligisten in die Pflicht, bei Beleidigungen vor Ort entsprechend einzuschreiten und Konsequenzen für die entsprechenden Personen umzusetzen.“
Auch beim Spiel 112453 Gießen 46er – HAKRO Merlins Crailsheim gab es Zwischenfälle, die von der Spielleitung mit Geldstrafen geahndet wurden. Während des Spiels kam es zu einem Wortgefecht zwischen dem Crailsheimer Spieler Gabriel de Oliveira und einem Gießener Fan, nachdem Anthony Gaines vor diesem auf den Boden gefallen war. Für das unsportliche Verhalten gegenüber einem Spieler und den Eingriff in das Spielgeschehen sowie das unzureichende Tätigwerden des Ordnungsdienstes erhielten die Gießen 46ers eine Geldstrafe. Auch der Spieler Gabriel de Oliveira erhielt für seine Interaktion eine Geldstrafe. Der Head Coach der Merlins Crailsheim, David McCray, und der Teammanager, Bogdan Radosavljevic, verhielten sich nach Spielende gegenüber einem Schiedsrichter unsportlich und erhielten ebenfalls eine Geldstrafe.
Grundlage für die Entscheidungen in Bochum und Gießen war § 18 RFS, wonach Verstöße und Vergehen, die mit einem Spiel in Verbindung stehen, der Sanktionsmöglichkeit durch die Spielleitung nach Maßgabe des Strafenkataloges unterliegen. Bei Verstößen von Zuschauern, insbesondere gegen Teilnehmer des Spiels sind Strafen gegen den Spielveranstalter und/oder gegen den Bundesligisten, dem die betreffenden Zuschauer als Fan-Gruppe zuzuordnen sind, nach Maßgabe des Strafenkataloges zulässig.