Spielleitung verhängt Spielsperre gegen J. Meijas (Iserlohn) und eine Geldstrafe gegen F. Wedell (Bayreuth)

Im Rahmen des ProB-Spiels Bayer Giants Leverkusen – Iserlohn Kangaroos am Sonntag, den 15.12.2024, in Leverkusen wurde der Spieler Jorge Meijas in der 33. Spielminute von den Schiedsrichtern disqualifiziert.

Nach Auswertung der Videoaufzeichnung und Stellungnahmen hielt die Spielleitung die mit der Disqualifikation ausgesprochene Spielsperre gegen Jorge Meijas (Iserlohn) aufrecht. Der Spieler darf aufgrund einer versuchten Tätlichkeit nicht am Pflichtspiel am 21.12.2024 teilnehmen. Hintergrund war ein Tritt in Richtung des Spielers L. Kahl von Leverkusen. 

Grundlage für die Entscheidung war § 78 Abs. 2 SuVO, wonach die Spielleitung nach Gewährung rechtlichen Gehörs über die Dauer des Verlustes der Spielberechtigung und über eine mögliche weitere Bestrafung nach Maßgabe der Bestimmungen des Strafenkatalogs zu entscheiden hat.

 

Weiterhin wurde beim ProA-Spiel Uni Baskets Münster – BBC Bayreuth der Trainer Florian Wedell (Bayreuth) in der 30. Minute für einen Ausruf gegen die Schiedsrichter disqualifiziert. Anschließend befand er sich weiterhin in der Halle. Die Spielleitung erachtete eine Spielsperre nicht für angemessen und verhängte eine Geldstrafe gegen den Trainer. 

Grundlage für die Entscheidung war § 78 Abs. 8 SuVO, wonach für Trainer ebenso zu ahnden sind wie Spieler, jedoch mit der Möglichkeit Geldstrafen vorzuziehen. 

 

Die Entscheidungen ergingen gemäß § 80 Abs. 2 SuVO sowie § 78 SuVO in Verbindung mit § 2 Nr. 6 und 8 SuVO sowie 1.21 Strafenkatalog. Die Entscheidungen über die Verfahrenskosten ergingen gemäß § 27 Rechtsmittel- und Schiedsgerichtsordnung.