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Phoenix Hagen und VET-CONCEPT Gladiators Trier legen Berufung ein

Nach den Entscheidungen der Spielleitung der BARMER 2. Basketball Bundesliga, im Anschluss an die Vorkommnisse beim Spiel zwischen den VET-CONCEPT Gladiators Trier und Phoenix Hagen, haben sowohl Phoenix Hagen als auch die VET-CONCEPT Gladiators Trier Berufung gegen die Entscheidungen eingelegt.

 

Berufung Phoenix Hagen

Phoenix Hagen hat gegen die Entscheidung der Spielleitung zu den Vorkommnissen beim Spiel der VET-CONCEPT Gladiators Trier gegen Phoenix Hagen Berufung eingelegt. Im Vorfeld zu diesem Spiel wurde durch Hagener Fans Pyrotechnik vor der Halle gezündet, was eine Evakuierung der Spielhalle zur Folge hatte. Die Spielleitung hat aufgrund der verursachten Spielverzögerung Sanktionen in Form eines mittleren vierstelligen Betrages und Auflagen gegen Phoenix Hagen ausgesprochen. Gegen diese Entscheidung der Spielleitung hat Phoenix Hagen Berufung eingelegt.

 

Berufung VET-CONCEPT Gladiators Trier

Die VET-CONCEPT Gladiators Trier haben gegen die Abweisung des Antrages auf Spielverlust in Zusammenhang mit der Spielwertung des Spiels VET-CONCEPT Gladiators Trier gegen Phoenix Hagen Berufung eingelegt. Die Trierer Mannschaft ist nach den Vorkommnissen beim besagten Spiel unter Protest angetreten und hatte aufgrund der Spielverzögerung einen Antrag auf Spielverlust gestellt. Dieser Antrag wurde von der Spielleitung abgelehnt. Gegen diese Entscheidung der Spielleitung haben die VET-CONCEPT Gladiators Trier Berufung eingelegt.

 

Die Spielleitung hat, nach § 13 Rechtsmittel- und Schiedsgerichtsordnung, zwei Wochen Zeit über die Berufungen zu entscheiden. Sollte die Spielleitung der Berufungen nicht abhelfen, werden die Berufungen dem Schiedsgericht zur Entscheidung vorgelegt.

BG Karlsruhe tritt nicht in der ProB an – Eintracht rückt nach – Iserlohn spielt im Süden

Das Schiedsgericht der 2. Basketball-Bundesliga hat die Berufung bezüglich der Nicht-Lizenzerteilung der BG Karlsruhe zurückgewiesen. Der RSV Eintracht Stahnsdorf rückt im Norden nach und die Iserlohn Kangaroos treten im Süden an. 

Während des Lizenzierungsprozesses im April/ Mai erteilte die Geschäftsführung der 2. Basketball-Bundesliga der BG Karlsruhe keine Lizenz. Auch nach Widerspruch lagen keine hinreichenden Informationen vor, die die Erteilung einer Lizenz für die kommende Spielzeit zugelassen hätten. Daraufhin nahm die BG das Recht zur Berufung war. In der Verhandlung des Schiedsgerichts am 23.07.2017 wurde die vorher getroffene Entscheidung bestätigt und die Berufung zurückgewiesen. Folglich nimmt die BG Karlsruhe in der Saison 17/18 nicht am Spielbetrieb der ProB teil.

Der freie Platz in der ProB wird durch den RSV Eintracht im Norden besetzt. Um zahlenmäßig zwei gleich starke Staffeln zu stellen, wird die Nord-/Südaufteilung angepasst, wodurch die Iserlohn Kangaroos in den Süden wechseln. Die Teams wurden mit ausreichend Vorlauf über diese möglichen Szenarien informiert.

Im Laufe der Woche wird der Spielplan sowie die Website der 2. Basketball-Bundesliga hinsichtlich dieser Änderungen angepasst.

 

Update: BG Karlsruhe Berufung zurückgewiesen

Das Schiedsgericht der 2. Basketball-Bundesliga hat die Berufung bezüglich der Nicht-Lizenzerteilung der BG Karlsruhe zurückgewiesen. Weitere Informationen dazu und daraus resultierende Konsequenzen für das Teilnehmerfeld der ProB und die Ligeneinteilung folgen wahrscheinlich im Laufe des Dienstags, 25.07.17.