Schlagwortarchiv für: Entscheidung der Spielleitung

Spielleitung verhängt Geldstrafe gegen Nedzad Muratovic (Oberhaching), Crailsheim, Bochum und Gießen

Im Rahmen des ProB-Spiels 111607 BBC Coburg – TSV Oberhaching Tropics am 15.03.2025 wurde  der Spieler Nezdad Muratovic von den Schiedsrichtern mit seinem zweiten technischen Foul spieldisqualifiziert. Beim Verlassen des Spielfeldes äußerte er eine Beleidigung und beklatschte die Schiedsrichterentscheidung. Die Spielleitung bewertete sein Verhalten nach Einsicht der Videoaufnahmen und der Stellungnahmen der Beteiligten als unsportlich. Der Spieler ließ durch das Klatschen und die Beleidigung den angemessenen Respekt gegenüber den Schiedsrichtern und den in den offiziellen Basketballregeln gebotenen Sportgeist vermissen. Für sein Verhalten verhängte die Spielleitung eine Geldstrafe und sah aufgrund vorausgegangener Provokation durch Coburger Fans und dem nicht eindeutig zuzuweisenden Adressaten der Beleidigung von einer Spielsperre ab. 

Grundlage für diese Entscheidungen war § 78 Abs. 4 und 8 SuVO, wonach die Spielleitung bei Verstößen nach einer Disqualifikation über eine mögliche weitere Bestrafung nach Maßgabe der Bestimmungen des Strafenkatalogs zu entscheiden hat. Die Entscheidungen über die Verfahrenskosten ergingen gemäß § 27 Rechtsmittel- und Schiedsgerichtsordnung.

Beim ProA-Spiel 112456 VfL SparkassenStars Bochum – Tigers Tübingen am 15.03.2025 wurden die beiden Schiedsrichterinnen durch das Megaphone des Heimvereins massiv beleidigt. Für den mehrfachen Verstoß gegen § 16 Abs. 4 der Richtlinie Fanverhalten & Sicherheit und das ausbleibende Handeln des Heimvereins verhängte die Spielleitung eine hohe Geldstrafe und zusätzlich die Auflage, das Megaphone nicht mehr nutzen zu dürfen. 

„Wir bedauern, dass Schiedsrichter sich in unserer Liga diesen Beleidigungen aussetzen mussten. Die VfL SparkassenStars haben im Nachgang des Spiels sofort gehandelt und das Gespräch mit den entsprechenden Personen gesucht. Dennoch darf es nicht vorkommen, dass das Megaphone mehrfach in dieser Weise missbraucht wird. Da muss sofort jemand in der Halle handeln,“ erklärt Svenja Bahlke, Spielleiterin der BARMER 2. Basketball Bundesliga, ihre Entscheidung. Christian Krings, Geschäftsführer der Liga, ergänzt: „Der Sport lebt von Emotionen! Als Liga freuen wir uns über eine faire und sich im Rahmen haltende Emotionalität in unseren Spielstätten. Persönliche Beleidigungen haben jedoch nichts mit fairer Emotionalität zu tun und deshalb werden wir als Liga die Schiedsrichter, die Spieler und Trainer sowie die Zuschauer schützen. Beleidigungen haben im Sport nichts zu suchen und werden von uns nicht toleriert. Wir nehmen dabei auch unsere Bundesligisten in die Pflicht, bei Beleidigungen vor Ort entsprechend einzuschreiten und Konsequenzen für die entsprechenden Personen umzusetzen.“

Auch beim Spiel 112453 Gießen 46er – HAKRO Merlins Crailsheim gab es Zwischenfälle, die von der Spielleitung mit Geldstrafen geahndet wurden. Während des Spiels kam es zu einem Wortgefecht zwischen dem Crailsheimer Spieler Gabriel de Oliveira und einem Gießener Fan, nachdem Anthony Gaines vor diesem auf den Boden gefallen war. Für das unsportliche Verhalten gegenüber einem Spieler und den Eingriff in das Spielgeschehen sowie das unzureichende Tätigwerden des Ordnungsdienstes erhielten die Gießen 46ers eine Geldstrafe. Auch der Spieler Gabriel de Oliveira erhielt für seine Interaktion eine Geldstrafe. Der Head Coach der Merlins Crailsheim, David McCray, und der Teammanager, Bogdan Radosavljevic, verhielten sich nach Spielende gegenüber einem Schiedsrichter unsportlich und erhielten ebenfalls eine Geldstrafe. 

Grundlage für die Entscheidungen in Bochum und Gießen war § 18 RFS, wonach Verstöße und Vergehen, die mit einem Spiel in Verbindung stehen, der Sanktionsmöglichkeit durch die Spielleitung nach Maßgabe des Strafenkataloges unterliegen. Bei Verstößen von Zuschauern, insbesondere gegen Teilnehmer des Spiels sind Strafen gegen den Spielveranstalter und/oder gegen den Bundesligisten, dem die betreffenden Zuschauer als Fan-Gruppe zuzuordnen sind, nach Maßgabe des Strafenkataloges zulässig. 

Spielleitung ahndet mehrere Verstöße im Bereich Fanverhalten und Sicherheit

In den letzten Wochen wurden bei mehreren Spielen in Kirchheim, Trier, Ehingen und Düsseldorf Verstöße gegen die Richtlinie „Fanverhalten und Sicherheit“ begangen. Allen Vorkommnissen ging die Spielleitung nach und entschied über Sanktionen oder angemessene Maßnahmen.

Die ART Giants Düsseldorf erhielten eine Geldstrafen für das Werfen von Gegenständen aus dem Zuschauerbereich beim Spiel gegen die Dresden Titans. Der selbe Verstoß wurde in Ehingen auf Kölner Fans zurückgeführt. Allerdings handelte es sich dort um eine nicht ausgelöste Konfetti-Scheibe, deren Flugbahn nicht vorhersehbar war, sodass die Spielleitung von einer Geldstrafe absah. 

Beim ProA-Spiel der VET-CONCEPT Gladiators Trier gegen die Bozic Estriche Knights Kirchheim kam es zu vermeintlich rassistischen Äußerungen von einem Zuschauer gegen die Kirchheimer Spieler Cameron Henry und James Graham. Der Zuschauer konnte seitens des Ordnungsdienstes in der SWT-Arena sofort festgesetzt und identifiziert werden. Derzeit läuft hierzu ein polizeiliches Verfahren. 

Beim Spiel Bozic Estriche Knights Kirchheim vs. PS Karlsruhe LIONS am 09.02.2025 gab es nach Spielende eine Auseinandersetzung zwischen einem Kirchheimer Zuschauer und dem Headcoach der LIONS, Aleks Scepanovic. Nach Auswertung der Stellungnahmen und der vorliegenden Videoaufzeichnung kam die Spielleitung zu dem Schluss, dass der Trainer A. Scepanovic mit seinem Verhalten die folgende Rudelbildung auf dem Spielfeld mit zu vertreten hat und somit gegen die Sportdisziplin verstoßen hat. In der Folge mischten sich auch Karlsruher Fans in das Geschehen auf dem Spielfeld ein. Für das Betreten des Spielfeldes in einer Konfliktsituation, die durch das aggressive Verhalten der Fans noch verstärkt wird, verhängte die Spielleitung eine Geldstrafe gegen die PS Karlsruhe LIONS. Die Bozic Estriche Knights Kirchheim agierten deeskalierend, wurden jedoch aufgefordert, ihren Sicherheitsdienst für den Innenraum zu verstärken.  

 

Grundlage für diese Entscheidungen war § 16 und 18 RFS, wonach für Vergehen von Fans gegen den betreffenden Bundesligist Geldstrafen zu verhängen sind.

Die Entscheidungen ergingen gemäß § 80 Abs. 2 SuVO sowie § 78 SuVO bzw. §§ 16 RFS in Verbindung mit § 2 Nr. 6 und 8 SuVO sowie 1.21 bzw. 4.7 Strafenkatalog. Die Entscheidungen über die Verfahrenskosten ergingen gemäß § 27 Rechtsmittel- und Schiedsgerichtsordnung.

Spielleitung verhängt Spielsperre gegen Chris Frazier (Schwelm)

Im Rahmen des ProB-Spiels 111025 ETB Miners – EN Baskets Schwelm wurde am 01.03.2025 der Spieler Chris Frazier von den Schiedsrichtern disqualifiziert. Die Spielleitung bewertete sein Verhalten nach Einsicht des Videoaufnahmen und der Stellungnahmen der Beteiligten als unsportlich. Der Spieler ließ durch das Zeigen des Mittelfingers  den angemessenen Respekt gegenüber den Heimfans und den in den offiziellen Basketballregeln gebotenen Sportgeist vermissen. Für sein Verhalten verhängte die Spielleitung eine Geldstrafe und hielt die mit der Disqualifikation einhergehende Spielsperre für ein Spiel aufrecht. 

Grundlage für diese Entscheidungen war § 78 Abs. 2 und 8 SuVO, wonach die Spielleitung nach Gewährung rechtlichen Gehörs umgehend über die Dauer des Verlustes der Spielberechtigung und über eine mögliche weitere Bestrafung nach Maßgabe der Bestimmungen des Strafenkatalogs zu entscheiden hat. Die Entscheidungen über die Verfahrenskosten ergingen gemäß § 27 Rechtsmittel- und Schiedsgerichtsordnung.

Spielleitung setzt Spiel der EPG Guardians Koblenz in Hagen an

Die EPG GUARDIANS Koblenz bestritten in dieser Saison bereits mehrere Doppelspieltage an Sonderterminen. Erst nach Fertigstellung des Spielplans wurde im Juni 2024 klar, dass an einer Vielzahl an Terminen entgegen der Meldung der Hallenverfügbarkeit keine Spielhalle für die angesetzten Heimspiele der EPG GUARDIANS zur Verfügung steht.

Bis auf die Doppelspielwochenenden konnte die Spielleitung in Rücksprache mit dem Club bereits im Sommer neue Spieltermine finden und hat diese festgesetzt. Nach Auswertung des vorliegenden Sachverhalts kam die Spielleitung zu dem Schluss, dass der Verein die Falschmeldung zwar zu vertreten hat, die Nicht-Verfügbarkeit jedoch aufgrund der Häufung der Spielverlegungen in der Gesamtbetrachtung als eine besondere Situation eingestuft werden kann, die es erlaubt gemäß SuVO § 49 Abs. 2c) eine Ausnahme für die Verlegung des ersten Spieltages der beiden Doppelspieltage im November und im Februar zu erteilen.

Der nun anstehende Spieltag am 07. März ist bereits so spät in der Saison, dass die Spielleitung die sportlichen Auswirkungen als zu gravierend bewertet hat, um auch hier eine Verlegung per Ausnahme vorzunehmen. Daher ordnete die Spielleitung bereits im August für diesen Termin eine Durchführung nach SuVO § 49 Abs. 3.2 in einer Ausweichhalle an.

Die EPG GUARDIANS Koblenz einigten sich nun mit Phoenix Hagen, ihr Auswärtsspiel in eigener Halle auszutragen – als Heimspiel der EPG GUARDIANS. Das Spiel Koblenz vs. Hagen findet somit am 07.03.2025 um 20 Uhr in der Ischelandhalle statt. Die Kosten für die Durchführung in der Ausweichhalle trägt der Spielveranstalter (Koblenz).

Die Entscheidung erging gemäß § 80 Abs. 2 SuVO sowie § 49 Abs. 2 und 3 SuVO in Verbindung mit §2 Abs. 6 und 8 SuVO.

Spielleitung verhängt zwei Geldstrafen gegen Münster

Im Rahmen des ProA-Spiels 112279 Artland Dragons – Uni Baskets Münster wurden am 07.02.2025 der Spieler Jasper Günther und der Trainer Götz Rohdewald von den Schiedsrichtern disqualifiziert. 

Die Spielleitung bewertete beide Verhalten nach Einsicht des Videoaufnahmen und der Stellungnahmen der Beteiligten als unsportlich gegenüber den Schiedsrichtern. Spieler als auch Trainer ließen den angemessenen Respekt gegenüber den Schiedsrichtern und den in den offiziellen Basketballregeln gebotenen Geist des Fair Play vermissen. Für ihr Verhalten verhängte die Spielleitung jeweils eine Geldstrafe und verzichtete auf eine Spielsperre. 

Grundlage für diese Entscheidungen war § 78 Abs. 2 und 8 SuVO, wonach die Spielleitung nach
Gewährung rechtlichen Gehörs umgehend über die Dauer des Verlustes der Spielberechtigung und über eine mögliche weitere Bestrafung nach Maßgabe der Bestimmungen des Strafenkatalogs zu
entscheiden hat. Dies gilt für Trainer entsprechend, wobei hier anstelle einer Sperre eine Geldstrafe verhängt werden kann. 

Die Entscheidungen über die Verfahrenskosten ergingen gemäß § 27 Rechtsmittel- und Schiedsgerichtsordnung.

Spielleitung verhängt mehrere Strafen über die Feiertage

Im Rahmen des ProB-Spiels RheinStars Köln – TSV Oberhaching Tropics am 21.12.2024 in Köln wurde der Spieler Björn Rohwer in der 15. Spielminute von den Schiedsrichtern mit einem technischen Foul, das auf ein unsportliches Foul gefolgt war, spieldisqualifiziert. Daraufhin musste B. Rohwer die Halle verlassen, trat dabei jedoch Gegenstände im Mannschaftsbankbereich um. Für seinen Verstoß gegen die Sportdisziplin erhielt der Spieler eine geringe Geldstrafe. 

Ebenfalls am 21.12.2024 nach dem Spiel BG Hessing Leitershofen – SV Fellbach Flashers kam es zu einem Wortgefecht zwischen dem Spieler Tauras Ulevicius und dem Trainer Emanuel Richter. Die Spielleitung bewertete das Verhalten des Spielers, der nach einer knappen Niederlage klatschend und schreiend auf den gegnerischen Trainer zugeht, als unsportlich und verhängte eine Geldstrafe. 

Beim ProA-Spiel ART Giants Düsseldorf – Phoenix Hagen am 03.01.2025 wurde der sportliche Leiter der ART Giants, Marin Petric, im Spiel der Halle verwiesen. Vorausgegangen war ein Anschreien der Kommissarin am Kampfgericht. Petric hielt sich als nicht eingetragener Mannschaftsbegleiter unerlaubt am Kampfgericht auf und ließ zudem laut Spielleitung den angemessenen Respekt gegenüber der Kommissarin vermissen. Für sein Verhalten verhängte die Spielleitung gegen ihn eine Geldstrafe. 

Grundlage für diese Entscheidungen war § 78 Abs. 4 und 8 SuVO, wonach die Spielleitung für Verhalten , das nicht mehr im Spiel geahndet werden kann, oder für Verhalten von Vereinsvertretern über eine Bestrafung nach Maßgabe der Bestimmungen des Strafenkatalogs entscheiden kann..

 

Weiterhin wurden bei mehreren ProA-Spielen in Hagen, Crailsheim und Tübingen Verstöße gegen die Richtlinie „Fanverhalten und Sicherheit“ begangen. Die VfL Kirchheim Knights, die Gießen 46ers, die Crailsheim Merlins und die Tigers Tübingen erhielten jeweils Geldstrafen für Beleidigungen von Schiedsrichtern oder das Werfen von Gegenständen aus dem Zuschauerbereich.  

Grundlage für diese Entscheidungen war § 16 und 18 RFS, wonach für Vergehen von Fans gegen den betreffenden Bundesligist Geldstrafen zu verhängen sind. 

 

Die Entscheidungen ergingen gemäß § 80 Abs. 2 SuVO sowie § 78 SuVO bzw. §§ 16 RFS in Verbindung mit § 2 Nr. 6 und 8 SuVO sowie 1.21 bzw. 4.7 Strafenkatalog. Die Entscheidungen über die Verfahrenskosten ergingen gemäß § 27 Rechtsmittel- und Schiedsgerichtsordnung.

Spielleitung verhängt Spielsperre gegen J. Meijas (Iserlohn) und eine Geldstrafe gegen F. Wedell (Bayreuth)

Im Rahmen des ProB-Spiels Bayer Giants Leverkusen – Iserlohn Kangaroos am Sonntag, den 15.12.2024, in Leverkusen wurde der Spieler Jorge Meijas in der 33. Spielminute von den Schiedsrichtern disqualifiziert.

Nach Auswertung der Videoaufzeichnung und Stellungnahmen hielt die Spielleitung die mit der Disqualifikation ausgesprochene Spielsperre gegen Jorge Meijas (Iserlohn) aufrecht. Der Spieler darf aufgrund einer versuchten Tätlichkeit nicht am Pflichtspiel am 21.12.2024 teilnehmen. Hintergrund war ein Tritt in Richtung des Spielers L. Kahl von Leverkusen. 

Grundlage für die Entscheidung war § 78 Abs. 2 SuVO, wonach die Spielleitung nach Gewährung rechtlichen Gehörs über die Dauer des Verlustes der Spielberechtigung und über eine mögliche weitere Bestrafung nach Maßgabe der Bestimmungen des Strafenkatalogs zu entscheiden hat.

 

Weiterhin wurde beim ProA-Spiel Uni Baskets Münster – BBC Bayreuth der Trainer Florian Wedell (Bayreuth) in der 30. Minute für einen Ausruf gegen die Schiedsrichter disqualifiziert. Anschließend befand er sich weiterhin in der Halle. Die Spielleitung erachtete eine Spielsperre nicht für angemessen und verhängte eine Geldstrafe gegen den Trainer. 

Grundlage für die Entscheidung war § 78 Abs. 8 SuVO, wonach für Trainer ebenso zu ahnden sind wie Spieler, jedoch mit der Möglichkeit Geldstrafen vorzuziehen. 

 

Die Entscheidungen ergingen gemäß § 80 Abs. 2 SuVO sowie § 78 SuVO in Verbindung mit § 2 Nr. 6 und 8 SuVO sowie 1.21 Strafenkatalog. Die Entscheidungen über die Verfahrenskosten ergingen gemäß § 27 Rechtsmittel- und Schiedsgerichtsordnung.

Phoenix Hagen und VET-CONCEPT Gladiators Trier legen Berufung ein

Nach den Entscheidungen der Spielleitung der BARMER 2. Basketball Bundesliga, im Anschluss an die Vorkommnisse beim Spiel zwischen den VET-CONCEPT Gladiators Trier und Phoenix Hagen, haben sowohl Phoenix Hagen als auch die VET-CONCEPT Gladiators Trier Berufung gegen die Entscheidungen eingelegt.

 

Berufung Phoenix Hagen

Phoenix Hagen hat gegen die Entscheidung der Spielleitung zu den Vorkommnissen beim Spiel der VET-CONCEPT Gladiators Trier gegen Phoenix Hagen Berufung eingelegt. Im Vorfeld zu diesem Spiel wurde durch Hagener Fans Pyrotechnik vor der Halle gezündet, was eine Evakuierung der Spielhalle zur Folge hatte. Die Spielleitung hat aufgrund der verursachten Spielverzögerung Sanktionen in Form eines mittleren vierstelligen Betrages und Auflagen gegen Phoenix Hagen ausgesprochen. Gegen diese Entscheidung der Spielleitung hat Phoenix Hagen Berufung eingelegt.

 

Berufung VET-CONCEPT Gladiators Trier

Die VET-CONCEPT Gladiators Trier haben gegen die Abweisung des Antrages auf Spielverlust in Zusammenhang mit der Spielwertung des Spiels VET-CONCEPT Gladiators Trier gegen Phoenix Hagen Berufung eingelegt. Die Trierer Mannschaft ist nach den Vorkommnissen beim besagten Spiel unter Protest angetreten und hatte aufgrund der Spielverzögerung einen Antrag auf Spielverlust gestellt. Dieser Antrag wurde von der Spielleitung abgelehnt. Gegen diese Entscheidung der Spielleitung haben die VET-CONCEPT Gladiators Trier Berufung eingelegt.

 

Die Spielleitung hat, nach § 13 Rechtsmittel- und Schiedsgerichtsordnung, zwei Wochen Zeit über die Berufungen zu entscheiden. Sollte die Spielleitung der Berufungen nicht abhelfen, werden die Berufungen dem Schiedsgericht zur Entscheidung vorgelegt.

Spielleitung verhängt Spielsperren gegen David Muenkat (FRA) und Marcus Graves (TRI) und mehrere weitere Geldstrafen

Im Rahmen des ersten ProA-Playoff-Halbfinalspiels RÖMERSTROM Gladiators Trier – FRAPORT SKYLINERS am Freitag, den 17.05.2024, in Trier entstanden nach Ende des Spiels mehrere Rudelbildungen, an denen Trierer und Frankfurter Spieler und Trainer sowie Trierer Fans beteiligt waren.

Nach Auswertung der Videoaufzeichnung und Stellungnahmen verhängte die Spielleitung Spielsperren gegen D. Muenkat (#55 Frankfurt) und M. Graves (#0 Trier). Der Spieler D. Muenkat wurde für 2 Spiele gesperrt. Er hat sich durch seine Provokationen mehrfach unsportlich verhalten und beim Verlassen der Halle eine Tätlichkeit im Streit mit den Trierer Fans begangen. Der Spieler M. Graves wurde für 1 Spiel gesperrt. Er hat eine minderschwere Tätlichkeit bei der Verabschiedung des Coaches D. Wucherer begangen. Grundlage für die Entscheidung war § 78 Abs. 4 SuVO, wonach Spieler bei Verstößen gegen die Sportdisziplin nach Spielende bis zu einer Entscheidung spielberechtigt bleiben.

Zusätzlich wurden für ihr unsportliches Verhalten in den Konfliktsituationen folgende Spieler und Trainer mit Geldstrafen belegt: C. Henry (#15, Frankfurt), I. Ajayi (#9 Frankfurt), B. Yakhchali Dehkordi (#8 Trier), D. Wucherer (HC Frankfurt)

Der geschäftsführende Gesellschafter A. Schmitz der RÖMERSTROM Gladiators erhielt eine Geldstrafe für sein unsportliches Verhalten gegenüber den Schiedsrichtern.

Weiterhin wurden im Gesamtzusammenhang der Szenen nach Spielabpfiff Strafen gemäß §79 Abs. 3 SuVO für Beleidigungen seitens der Trierer Fans, für das Betreten und Eingreifen in die Konfliktsituation eines Trierer Fans und für das Werfen von Gegenständen durch Trierer Fans gestellt.

Die Entscheidung erging gemäß § 80 Abs. 2 SuVO in Verbindung mit § 2 Nr. 6 und 8 SuVO sowie 1.21 Strafenkatalog. Die Entscheidungen über die Verfahrenskosten ergingen gemäß § 27 Rechtsmittel- und Schiedsgerichtsordnung.

Spielleitung verhängt eine Geldstrafe gegen Stephan Dohrn und Achmadschah Zazai

Im Rahmen des ProB-Playoff-Spiels Dragons Rhöndorf – Berlin Braves 2000 am Samstag, den 11.05.2024, in Rhöndorf wurden kurz vor Ende des Spiels beide Trainer, Stephan Dohrn der Dragons Rhöndorf und Achmadschah Zazai der Berlin Braves, für ihr Verhalten auf dem Spielfeld während einer Rudelbildung disqualifiziert.

Nach Auswertung der Videoaufzeichnung und Stellungnahmen hob die Spielleitung die Spielsperren gegen beide Trainer auf und sprach jeweils eine Geldstrafe aus. Die Geldstrafe für Stephan Dohrn fiel aufgrund seines wiederholt unsportlichen Verhaltens höher aus. Grundlage für die Entscheidung war § 78 Abs. 8 SuVO, wonach Entscheidungen für Trainer bei Disqualifikationen geregelt sind.

Die Entscheidung erging gemäß § 80 Abs. 2 SuVO in Verbindung mit § 2 Nr. 6 und 8 SuVO sowie 1.21 Strafenkatalog. Die Entscheidungen über die Verfahrenskosten ergingen gemäß § 27 Rechtsmittel- und Schiedsgerichtsordnung.