Schlagwortarchiv für: Entscheidung der Spielleitung

Spielleitung verhängt mehrere Strafen über die Feiertage

Im Rahmen des ProB-Spiels RheinStars Köln – TSV Oberhaching Tropics am 21.12.2024 in Köln wurde der Spieler Björn Rohwer in der 15. Spielminute von den Schiedsrichtern mit einem technischen Foul, das auf ein unsportliches Foul gefolgt war, spieldisqualifiziert. Daraufhin musste B. Rohwer die Halle verlassen, trat dabei jedoch Gegenstände im Mannschaftsbankbereich um. Für seinen Verstoß gegen die Sportdisziplin erhielt der Spieler eine geringe Geldstrafe. 

Ebenfalls am 21.12.2024 nach dem Spiel BG Hessing Leitershofen – SV Fellbach Flashers kam es zu einem Wortgefecht zwischen dem Spieler Tauras Ulevicius und dem Trainer Emanuel Richter. Die Spielleitung bewertete das Verhalten des Spielers, der nach einer knappen Niederlage klatschend und schreiend auf den gegnerischen Trainer zugeht, als unsportlich und verhängte eine Geldstrafe. 

Beim ProA-Spiel ART Giants Düsseldorf – Phoenix Hagen am 03.01.2025 wurde der sportliche Leiter der ART Giants, Marin Petric, im Spiel der Halle verwiesen. Vorausgegangen war ein Anschreien der Kommissarin am Kampfgericht. Petric hielt sich als nicht eingetragener Mannschaftsbegleiter unerlaubt am Kampfgericht auf und ließ zudem laut Spielleitung den angemessenen Respekt gegenüber der Kommissarin vermissen. Für sein Verhalten verhängte die Spielleitung gegen ihn eine Geldstrafe. 

Grundlage für diese Entscheidungen war § 78 Abs. 4 und 8 SuVO, wonach die Spielleitung für Verhalten , das nicht mehr im Spiel geahndet werden kann, oder für Verhalten von Vereinsvertretern über eine Bestrafung nach Maßgabe der Bestimmungen des Strafenkatalogs entscheiden kann..

 

Weiterhin wurden bei mehreren ProA-Spielen in Hagen, Crailsheim und Tübingen Verstöße gegen die Richtlinie „Fanverhalten und Sicherheit“ begangen. Die VfL Kirchheim Knights, die Gießen 46ers, die Crailsheim Merlins und die Tigers Tübingen erhielten jeweils Geldstrafen für Beleidigungen von Schiedsrichtern oder das Werfen von Gegenständen aus dem Zuschauerbereich.  

Grundlage für diese Entscheidungen war § 16 und 18 RFS, wonach für Vergehen von Fans gegen den betreffenden Bundesligist Geldstrafen zu verhängen sind. 

 

Die Entscheidungen ergingen gemäß § 80 Abs. 2 SuVO sowie § 78 SuVO bzw. §§ 16 RFS in Verbindung mit § 2 Nr. 6 und 8 SuVO sowie 1.21 bzw. 4.7 Strafenkatalog. Die Entscheidungen über die Verfahrenskosten ergingen gemäß § 27 Rechtsmittel- und Schiedsgerichtsordnung.

Spielleitung verhängt Spielsperre gegen J. Meijas (Iserlohn) und eine Geldstrafe gegen F. Wedell (Bayreuth)

Im Rahmen des ProB-Spiels Bayer Giants Leverkusen – Iserlohn Kangaroos am Sonntag, den 15.12.2024, in Leverkusen wurde der Spieler Jorge Meijas in der 33. Spielminute von den Schiedsrichtern disqualifiziert.

Nach Auswertung der Videoaufzeichnung und Stellungnahmen hielt die Spielleitung die mit der Disqualifikation ausgesprochene Spielsperre gegen Jorge Meijas (Iserlohn) aufrecht. Der Spieler darf aufgrund einer versuchten Tätlichkeit nicht am Pflichtspiel am 21.12.2024 teilnehmen. Hintergrund war ein Tritt in Richtung des Spielers L. Kahl von Leverkusen. 

Grundlage für die Entscheidung war § 78 Abs. 2 SuVO, wonach die Spielleitung nach Gewährung rechtlichen Gehörs über die Dauer des Verlustes der Spielberechtigung und über eine mögliche weitere Bestrafung nach Maßgabe der Bestimmungen des Strafenkatalogs zu entscheiden hat.

 

Weiterhin wurde beim ProA-Spiel Uni Baskets Münster – BBC Bayreuth der Trainer Florian Wedell (Bayreuth) in der 30. Minute für einen Ausruf gegen die Schiedsrichter disqualifiziert. Anschließend befand er sich weiterhin in der Halle. Die Spielleitung erachtete eine Spielsperre nicht für angemessen und verhängte eine Geldstrafe gegen den Trainer. 

Grundlage für die Entscheidung war § 78 Abs. 8 SuVO, wonach für Trainer ebenso zu ahnden sind wie Spieler, jedoch mit der Möglichkeit Geldstrafen vorzuziehen. 

 

Die Entscheidungen ergingen gemäß § 80 Abs. 2 SuVO sowie § 78 SuVO in Verbindung mit § 2 Nr. 6 und 8 SuVO sowie 1.21 Strafenkatalog. Die Entscheidungen über die Verfahrenskosten ergingen gemäß § 27 Rechtsmittel- und Schiedsgerichtsordnung.

Phoenix Hagen und VET-CONCEPT Gladiators Trier legen Berufung ein

Nach den Entscheidungen der Spielleitung der BARMER 2. Basketball Bundesliga, im Anschluss an die Vorkommnisse beim Spiel zwischen den VET-CONCEPT Gladiators Trier und Phoenix Hagen, haben sowohl Phoenix Hagen als auch die VET-CONCEPT Gladiators Trier Berufung gegen die Entscheidungen eingelegt.

 

Berufung Phoenix Hagen

Phoenix Hagen hat gegen die Entscheidung der Spielleitung zu den Vorkommnissen beim Spiel der VET-CONCEPT Gladiators Trier gegen Phoenix Hagen Berufung eingelegt. Im Vorfeld zu diesem Spiel wurde durch Hagener Fans Pyrotechnik vor der Halle gezündet, was eine Evakuierung der Spielhalle zur Folge hatte. Die Spielleitung hat aufgrund der verursachten Spielverzögerung Sanktionen in Form eines mittleren vierstelligen Betrages und Auflagen gegen Phoenix Hagen ausgesprochen. Gegen diese Entscheidung der Spielleitung hat Phoenix Hagen Berufung eingelegt.

 

Berufung VET-CONCEPT Gladiators Trier

Die VET-CONCEPT Gladiators Trier haben gegen die Abweisung des Antrages auf Spielverlust in Zusammenhang mit der Spielwertung des Spiels VET-CONCEPT Gladiators Trier gegen Phoenix Hagen Berufung eingelegt. Die Trierer Mannschaft ist nach den Vorkommnissen beim besagten Spiel unter Protest angetreten und hatte aufgrund der Spielverzögerung einen Antrag auf Spielverlust gestellt. Dieser Antrag wurde von der Spielleitung abgelehnt. Gegen diese Entscheidung der Spielleitung haben die VET-CONCEPT Gladiators Trier Berufung eingelegt.

 

Die Spielleitung hat, nach § 13 Rechtsmittel- und Schiedsgerichtsordnung, zwei Wochen Zeit über die Berufungen zu entscheiden. Sollte die Spielleitung der Berufungen nicht abhelfen, werden die Berufungen dem Schiedsgericht zur Entscheidung vorgelegt.

Spielleitung verhängt Spielsperren gegen David Muenkat (FRA) und Marcus Graves (TRI) und mehrere weitere Geldstrafen

Im Rahmen des ersten ProA-Playoff-Halbfinalspiels RÖMERSTROM Gladiators Trier – FRAPORT SKYLINERS am Freitag, den 17.05.2024, in Trier entstanden nach Ende des Spiels mehrere Rudelbildungen, an denen Trierer und Frankfurter Spieler und Trainer sowie Trierer Fans beteiligt waren.

Nach Auswertung der Videoaufzeichnung und Stellungnahmen verhängte die Spielleitung Spielsperren gegen D. Muenkat (#55 Frankfurt) und M. Graves (#0 Trier). Der Spieler D. Muenkat wurde für 2 Spiele gesperrt. Er hat sich durch seine Provokationen mehrfach unsportlich verhalten und beim Verlassen der Halle eine Tätlichkeit im Streit mit den Trierer Fans begangen. Der Spieler M. Graves wurde für 1 Spiel gesperrt. Er hat eine minderschwere Tätlichkeit bei der Verabschiedung des Coaches D. Wucherer begangen. Grundlage für die Entscheidung war § 78 Abs. 4 SuVO, wonach Spieler bei Verstößen gegen die Sportdisziplin nach Spielende bis zu einer Entscheidung spielberechtigt bleiben.

Zusätzlich wurden für ihr unsportliches Verhalten in den Konfliktsituationen folgende Spieler und Trainer mit Geldstrafen belegt: C. Henry (#15, Frankfurt), I. Ajayi (#9 Frankfurt), B. Yakhchali Dehkordi (#8 Trier), D. Wucherer (HC Frankfurt)

Der geschäftsführende Gesellschafter A. Schmitz der RÖMERSTROM Gladiators erhielt eine Geldstrafe für sein unsportliches Verhalten gegenüber den Schiedsrichtern.

Weiterhin wurden im Gesamtzusammenhang der Szenen nach Spielabpfiff Strafen gemäß §79 Abs. 3 SuVO für Beleidigungen seitens der Trierer Fans, für das Betreten und Eingreifen in die Konfliktsituation eines Trierer Fans und für das Werfen von Gegenständen durch Trierer Fans gestellt.

Die Entscheidung erging gemäß § 80 Abs. 2 SuVO in Verbindung mit § 2 Nr. 6 und 8 SuVO sowie 1.21 Strafenkatalog. Die Entscheidungen über die Verfahrenskosten ergingen gemäß § 27 Rechtsmittel- und Schiedsgerichtsordnung.

Spielleitung verhängt eine Geldstrafe gegen Stephan Dohrn und Achmadschah Zazai

Im Rahmen des ProB-Playoff-Spiels Dragons Rhöndorf – Berlin Braves 2000 am Samstag, den 11.05.2024, in Rhöndorf wurden kurz vor Ende des Spiels beide Trainer, Stephan Dohrn der Dragons Rhöndorf und Achmadschah Zazai der Berlin Braves, für ihr Verhalten auf dem Spielfeld während einer Rudelbildung disqualifiziert.

Nach Auswertung der Videoaufzeichnung und Stellungnahmen hob die Spielleitung die Spielsperren gegen beide Trainer auf und sprach jeweils eine Geldstrafe aus. Die Geldstrafe für Stephan Dohrn fiel aufgrund seines wiederholt unsportlichen Verhaltens höher aus. Grundlage für die Entscheidung war § 78 Abs. 8 SuVO, wonach Entscheidungen für Trainer bei Disqualifikationen geregelt sind.

Die Entscheidung erging gemäß § 80 Abs. 2 SuVO in Verbindung mit § 2 Nr. 6 und 8 SuVO sowie 1.21 Strafenkatalog. Die Entscheidungen über die Verfahrenskosten ergingen gemäß § 27 Rechtsmittel- und Schiedsgerichtsordnung.

Spielleitung verhängt eine Geldstrafe gegen Stephan Dohrn

Im Rahmen des ProB-Playoff-Spiels Seawolves Academy – Dragons Rhöndorf am Freitag, den 19.04.2024, in Rostock wurde dem Trainer Stephan Dohrn der Dragons Rhöndorf zu Last gelegt, dass er den Rostocker Spieler Mika Freitag im laufenden Spiel berührt hat und seinen Fuß neben ihm auf dem Spielfeld platziert hat.

Nach Auswertung der Videoaufzeichnung und Stellungnahmen sprach die Spielleitung gegen den Trainer Stephan Dohrn aufgrund seines unsportlichen Verhaltens eine Geldstrafe aus. Grundlage für die Entscheidung war § 79 Abs. 1 SuVO, wonach Spielszenen, die im laufenden Spiel von den Schiedsrichtern nicht gesehen wurden, auch nachträglich geahndet werden können.

Die Entscheidung erging gemäß § 80 Abs. 2 SuVO in Verbindung mit § 2 Nr. 6 und 8 SuVO sowie 1.21 Strafenkatalog. Die Entscheidungen über die Verfahrenskosten ergingen gemäß § 27 Rechtsmittel- und Schiedsgerichtsordnung.

Spielleitung verhängt Spielsperren in drei Fällen und eine Geldstrafe gegen Maik Zirbes

Die Spielleitung musste im Nachgang zum abgelaufenen Spieltag Entscheidungen in vier Sachverhalten treffen.

Im Rahmen des ProB-Spiels SBB Baskets Wolmirstedt – Itzehoe Eagles wurden Bill Borekambi (SBB) und Hugo Ivan Catani (Itzehoe) aufgrund einer Tätlichkeit disqualifiziert. Die Spieler waren nach einer Foulsituation aneinander geraten und sind sich physisch angegangen. Nach Auswertung der Videoaufzeichnung und Stellungnahmen sprach die Spielleitung für beide Spieler eine Spielsperre für das kommende Pflichtspiel aus und verhängte eine Geldstrafe.

Ebenfalls eine Spielsperre erhielt Andreas Seiferth (Berlin braves 2000) aufgrund einer Tätlichkeit im Spiel Berlin Braves 2000 – RheinStars Köln. Aufgrund der Handbewegung zum Hals seines Gegenspielers und dem damit verbundenen zweiten Stoß gegen ihn, hält die Spielleitung eine Spielsperre von zwei Pflichtspielen für angemessen. Ferner verhängte sie eine geringe Geldstrafe.

Für das unsportliche Verhalten gegenüber einem Schiedsrichter von Spieler Maik Zirbes (RÖMERSTROM Gladiator Trier) im Anschluss an sein zweites Unsportliches Foul (Hallenverweis) im Zusammenhang mit dem ProA-Spiel RÖMERSTROM Gladiators Trier – VfL SparkassenStars Bochum verhängte die Spielleitung eine weitere Geldstrafe.

Alle Entscheidungen ergingen gemäß § 80 Abs. 2 SuVO in Verbindung mit § 2 Nr. 6 und 8 SuVO sowie 1.21 Strafenkatalog. Die Entscheidungen über die Verfahrenskosten ergingen gemäß § 27 Rechtsmittel- und Schiedsgerichtsordnung

Spielsperre und Geldstrafe für Fynn Fischer (Oberhaching)

Im ProB-Spiel Black Forest Panthers gegen TSV Oberhaching Tropics (14.01.2024) wurde der Spieler Fynn Fischer in der 32. Spielminute nach einem Einhaken von Thomas Gaus (Schwenningen) von den Schiedsrichtern disqualifiziert.

Nach Auswertung der Stellungnahmen der beteiligten Spieler und der Schiedsrichter sowie der Spielaufzeichnung, kommt die Spielleitung zu dem Ergebnis, dass der Spieler Fischer eine minderschwere Tätlichkeit begangen hat. Die Spielleitung ist der Auffassung, dass die Armbewegung des Spielers Fischers gegen den Spieler Gaus nicht der Befreiung dient und der Definition einer Tätlichkeit entspricht. Er wird für die Dauer von einem Pflichtspiel gesperrt und gegen ihn wird eine Geldstrafe verhängt.

Alle Entscheidungen ergingen gemäß § 80 Abs. 2 SuVO in Verbindung mit § 2 Nr. 6 und 8 SuVO sowie 1.21 Strafenkatalog. Die Entscheidungen über die Verfahrenskosten ergingen gemäß § 27 Rechtsmittel- und Schiedsgerichtsordnung.

Mehrere Geldstrafen für Fellbach und Rhöndorf

Die Spielleitung hat im Nachgang zum abgelaufenen Spiel zwischen den Dragons Rhöndorf und dem SV Fellbach Flashers Geldstrafen gegen insgesamt fünf Spieler und den Head Coach von Fellbach, Kris Borisov, verhängt. Im Rahmen des ProB-Spiels kam es kurz vor dem Ende zu einer Rudelbildung, bei der mehrere Spieler beider Mannschaften unerlaubt das Spielfeld betraten und daraufhin disqualifiziert wurden.

Nach Auffassung der Spielleitung konnte das Verfahren gegen ein paar Spieler aufgehoben werden, da sie deeskalierend einwirkten oder gar nicht an der Situation beteiligt waren. Fünf Spieler (Silic und Blunt aus Rhöndorf und Berger, Butler und Golder aus Fellbach) wurden jedoch aufgrund ihrer Verstöße gegen die Sportdisziplin und teils unsportlichem Verhalten gemäß SuVO § 78 mit Geldstrafen belegt.

Da sich Kris Borisov ebenfalls unsportlich verhielt, indem er den Konflikt verbal unterstützte und seine Spieler nicht zur Ordnung rief, erhielt auch er eine Geldstrafe.

Die Entscheidung erging gemäß § 80 Abs. 2 SuVO in Verbindung mit § 2 Nr. 6 und 8 SuVO sowie 1.21 Strafenkatalog. Die Entscheidung über die Verfahrenskosten erging gemäß § 27 Rechtsmittel- und Schiedsgerichtsordnung.

Mehrere Geldstrafen für Phoenix Hagen

Die Spielleitung hat im Nachgang zum abgelaufenen Spiel zwischen Phoenix Hagen und den ART Giants Düsseldorf Geldstrafen gegen den Bundesligisten Phoenix Hagen, den Cheftrainer Chris Harris und vier Spieler verhängt. Im Rahmen des ProA-Spiels kam es im letzten Viertel während einer Spielunterbrechung (4:30 Min.) und nach Spielende zu Sprechchören seitens der Hagener Fans, die von Trainer und Spielern zusätzlich unterstützt wurden.

Nach Auffassung der Spielleitung sind die Sprechchöre nach gängiger Rechtsprechung als missachtendes Werturteil gegenüber den Spielern des Bundesligisten ART Giants Düsseldorf einzuordnen und erfüllen damit den Tatbestand der Beleidigung beziehungsweise Beschimpfung. Dies stellt gemäß § 79 Nr. 3 SuVO einen Verstoß von Zuschauern dar, der durch die Spielleitung geahndet werden kann.

Cheftrainer Harris sowie die Spieler Bohannon, Krause, Mackenzie und Uhlemann verstoßen nach Auffassung der Spielleitung im Zusammenhang mit den Sprechchören gegen die Sportdisziplin nach § 78 SuVO. Das Beklatschen und Bejubeln von Beschimpfungen und Beleidigungen steht nicht in Einklang mit dem durch die Offiziellen Basketball-Regeln gebotenem Sportgeist und Fair Play. Aus diesem Grund sieht die Spielleitung ein unsportliches Verhalten als gegeben an. Die Entschuldigungen und angeführten Umstände der Verhaltensweisen von Cheftrainer Harris sowie der Spieler Bohannon, Krause, Mackenzie und Uhlemann sind in der Entscheidung berücksichtigt.

Die Entscheidung erging gemäß § 80 Abs. 2 SuVO in Verbindung mit § 2 Nr. 6 und 8 SuVO sowie 1.21 Strafenkatalog. Die Entscheidung über die Verfahrenskosten erging gemäß § 27 Rechtsmittel- und Schiedsgerichtsordnung.