Schlagwortarchiv für: Entscheidung der Spielleitung

Protest gegen die Spielwertung wird abgewiesen

Im Zusammenhang mit dem ProA-Spiel RÖMERSTROM Gladiators Trier – ART Giants Düsseldorf am 1. Spieltag hatten die Gäste Protest aufgrund eines verzögerten Spielbeginns eingelegt und einen Antrag auf Spielverlust gegen den Bundesligisten RÖMERSTROM Gladiators Trier gestellt. Die Spielleitung hat den Antrag der ART Giants Düsseldorf nun abgewiesen.

Die Spielleitung begründet ihre Entscheidung, dass die RÖMERSTROM Gladiators Trier den verzögerten Spielbeginn nicht zu vertreten haben, damit, dass der spielveranstaltende Bundesligist mit der erforderlichen Sorgfalt die technischen Anlagen im Vorfeld überprüft hat. Nicht alle technischen Störungen liegen im Einflussbereich des Spielveranstalters und sind von diesem vermeidbar. Gleichzeitig hat der Spielveranstalter umgehend geeignete Gegenmaßnahmen eingeleitet und die entsprechend vorgesehene elektronische Ersatzanlage aufgebaut. Letztlich ist auch der ausgebliebene Anlagencheck des technischen Kommissars im Hinblick auf die Spielverzögerung nicht dem Spielveranstalter zuzurechnen.

Beim Auftaktspiel am 1. Spieltag in Trier war es zu Spielbeginn zu Problemen mit der technischen Ausrüstung am Kampfgericht gekommen. Infolgedessen musste für die nicht funktionsfähige 24-Sekunden-Anlage eine Ersatzanlage zum Einsatz kommen. Das Spiel begann mit etwa 45 Minuten Verzögerung. RÖMERSTROM Gladiators Trier gewannen mit 86:78.

Die Entscheidung ergeht gemäß § 80 Nr. 2 SuVO sowie § 11 RSGO in Verbindung mit § 2 Nr. 6 SuVO. Gegen diese Entscheidung kann gemäß § 12 RuSGO Berufung beim Schiedsgericht der 2. Basketball-Bundesliga eingelegt werden. Die Berufung ist binnen drei Tagen nach Bekanntgabe schriftlich bei der Vorinstanz einzulegen.

Spielsperre und Geldstrafe für Stephan Baeck (RheinStars Köln)

Der Trainer des Bundesligisten RheinStars Köln, Stephan Baeck, wird wegen einer groben Unsportlichkeit im Rahmen des Freundschaftsspiels RheinStars Köln – ART Giants Düsseldorf (26.08.2023) für den Zeitraum von einem Pflichtspiel des Wettbewerbs ProB in der Saison 2023/24 gesperrt. Vorbehaltlich etwaiger Spielverlegungen ist die Sperre im Pflichtspiel Nr. 109662 am 01.10.2023 abzuleisten. Zusätzlich wird Baeck mit einer Geldstrafe in mittlerer Höhe belegt.

Die Entscheidung ergeht gemäß § 78 Abs. 8 SuVO i. V. m. Ziffer 1.21 des Strafenkatalogs der 2. Basketball Bundesliga GmbH. Die Kostenentscheidung ergeht gemäß § 27 Abs. 1 der Rechtsmittel- und Schiedsgerichtsordnung.

Entscheidung rechtskräftig – Uni Baskets Paderborn siegen kampflos

Nachdem das in der vergangenen Woche ausgefallene ProA-Spiel Uni Baskets Paderborn – wiha Panthers Schwenningen zu Gunsten der Uni Baskets Paderborn gewertet wurde, ist die Entscheidung nun rechtskräftig. Der Bundesligist wiha Panthers Schwenningen verzichtete auf eine Berufung.

Das Spiel wurde gemäß § 72 Abs. 3 SuVO mit minus einem Wertungspunkt und 0:20 Korbpunkten für den Bundesligisten wiha Panthers Schwenningen gewertet. Für den Bundesligisten Uni Baskets Paderborn erfolgte die Wertung des Spiels gemäß § 72 Abs. 3 SuVO mit zwei Wertungs- und 20:0 Korbpunkten.

Die ProA-Tabelle wurde entsprechend der Entscheidung angepasst.

Uni Baskets Paderborn siegen kampflos

Das am Mittwochabend ausgefallene ProA-Spiel Uni Baskets Paderborn – wiha Panthers Schwenningen wird zu Gunsten der Uni Baskets Paderborn gewertet. Dies entschied die Spielleitung nach Auswertung des Sachverhaltes, dass der Bundesligist Schwenningen den Spielausfall zu vertreten hat.

Der Bundesligist wiha Panthers Schwenningen hatte der Spielleitung am Mittwochmorgen mitgeteilt, dass nicht ausreichend einsatzfähige Spieler für das Auswärtsspiel bei den Uni Baskets Paderborn zur Verfügung stünden, sodass man in Paderborn nicht antreten könne. Daraufhin hatte die Spielleitung das ProA-Spiel 109237 Uni Baskets Paderborn – wiha Panthers Schwenningen abgesetzt.

Das Spiel wird gemäß § 72 Abs. 3 SuVO mit minus einem Wertungspunkt und 0:20 Korbpunkten für den Bundesligisten wiha Panthers Schwenningen gewertet. Für den Bundesligisten Uni Baskets Paderborn erfolgt die Wertung des Spiels gemäß § 72 Abs. 3 SuVO mit zwei Wertungs- und 20:0 Korbpunkten. Neben der Spielwertung sprach die Spielleitung aufgrund schuldhaftem Verhalten zusätzlich eine hohe Geldstrafe aus.

Die Entscheidung zur Sache ergeht gemäß § 80 Abs. 2 in Verbindung mit § 71 ff. SuVO. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig. Der Bundesligist kann gemäß § 12 RuSGO in die Berufung beim Schiedsgericht der 2. Basketball-Bundesliga gehen. Die Berufung ist binnen drei Tagen nach Bekanntgabe schriftlich bei der Vorinstanz einzulegen. Die Anpassung der Tabelle erfolgt, sobald die Entscheidung Rechtskraft erlangt hat.

Geldstrafe gegen Seth Edwin Allen (Medipolis SC Jena)

Im Zusammenhang mit dem ProA-Spiel 109197 Eisbären Bremerhaven – Medipolis SC Jena kam es im Rahmen der Verabschiedung zu einem Fehlerverhalten des Spielers Seth Edwin Allen (Medipolis SC Jena) gegenüber dem Schiedsrichter-Team. Nach Auswertung des Schiedsrichter-Berichts, der Stellungnahmen sowie dem Videomaterial sieht die Spielleitung den Tatbestand der Unsportlichkeit erfüllt. Der Spieler wird in der Rechtsfolge mit einer mittleren Geldstrafe belegt.

Die Entscheidung ergeht gemäß § 78 Abs. 2 SuVO i. V. m. Ziffer 1.21 des Strafenkatalogs der 2. Basketball Bundesliga GmbH.

Spielsperre für Nico Santana Mojica (Porsche BBA Ludwigsburg)

Im Zusammenhang mit dem ProB-Spiel SEEBURGER College Wizards – Porsche BBA Ludwigsburg wurde der Spieler Nico Santana Mojica (Porsche BBA Ludwigsburg) disqualifiziert. Nach Auswertung des Schiedsrichter-Berichts, der Stellungnahmen sowie dem Videomaterial sieht die Spielleitung den Tatbestand der minderschweren Tätlichkeit erfüllt. Der Spieler wird in der Rechtsfolge für den Zeitraum von einem Pflichtspiel gesperrt und erhält eine mittlere Geldstrafe.

Die Entscheidung ergeht gemäß § 78 Abs. 2 SuVO i. V. m. Ziffer 1.21 des Strafenkatalogs der 2. Basketball-Bundesliga GmbH.

Spielleitung verhängt Geldstrafen in drei Fällen

Die Spielleitung musste im Nachgang zum abgelaufenen Spieltag Entscheidungen in drei Sachverhalten treffen. Im Rahmen des ProB-Spiels TKS 49ers – SC Rist Wedel wurde Quirin Emanga Noupoue (TKS 49ers) aufgrund eines unsportlichen Verhaltens disqualifiziert. Nach Auswertung der Videoaufzeichnung und Stellungnahmen hob die Spielleitung die Sperre (Verlust der Spielberechtigung) auf und verhängte eine geringe Geldstrafe.

Ebenfalls eine geringe Geldstrafe erhielt Karl Maruschka (ROTH Energie Gießen Pointers) für sein Verhalten nach Spielende gegenüber dem Schiedsrichter im Rahmen des ProB-Spiels ROTH Energie Giessen Pointers- SBB Baskets Wolmirstedt.

Für das unsportliche Verhalten von Trainer Aleksandar Scepanovic (PS Karlsruhe Lions) im Anschluss an sein zweites Technisches Foul (Hallenverweis) im Zusammenhang mit dem ProA-Spiel PS Karlsruhe Lions – ART Giants Düsseldorf verhängte die Spielleitung eine weitere Geldstrafe.

Alle Entscheidungen ergingen gemäß § 80 Abs. 2 SuVO in Verbindung mit § 2 Nr. 6 und 8 SuVO sowie 1.21 Strafenkatalog. Die Entscheidungen über die Verfahrenskosten ergingen gemäß § 27 Rechtsmittel- und Schiedsgerichtsordnung.

Spielverlust und Punktabzug (Itzehoe Eagles)

Bei dem ProB-Spiel Itzehoe Eagles – RASTA VECHTA II am 04.02.2023 wurde ein nicht teilnahmeberechtigter/einsatzberechtigter Spieler eingesetzt, was gemäß § 71 und 72 SuVO einen Spielverlust sowie eine Punktwertung nach sich zieht.

Das betroffene Spiel wird demnach gemäß § 72 Abs. 3 SuVO mit minus einem Wertungspunkt und 0:20 Korbpunkten für den Bundesligisten Itzehoe Eagles gewertet. Für den Bundesligisten RASTA VECHTA II erfolgt die Wertung des Spiels gemäß §72 Abs. 3 SuVO mit zwei Wertungs- und 20:0 Korbpunkten.

Gegen diese Entscheidung kann gemäß §12 RuSGO binnen drei Tagen Berufung beim Schiedsgericht der 2. Basketball Bundesliga eingelegt werden.

Eine Tabellenanpassung erfolgt entsprechend nach dieser Frist.

Entscheidung der Spielleitung: Keine Spielsperre für Benjamin Lischka (Roth Energie Gießen Pointers)

Im Rahmen des ProB-Spiels Roth Energie Gießen Pointers – RASTA Vechta II am 21.01.2023 kam es zur Aussprache eines disqualifizierenden Fouls gegen Benjamin Lischka (Roth Energie Gießen Pointers). Nach Auswertung des SR-Berichts, der Stellungnahme des Spielers und des zur Verfügung stehenden Ausschnitts der Bewegt-/Videobilder geht die Spielleitung davon aus, dass der Spieler sich zwar unsportlich verhalten hat, verzichtet aber unter Berücksichtigung der Gesamtsituation auf die Aussprache einer Spielsperre. Aus diesem Grund hat die Spielleitung die eingetretenen Rechtsfolgen (Verlust der Spielberechtigung) aufzuheben und die Spielberechtigung des Spielers wiederherzustellen.

Die Entscheidung ergeht gemäß § 78 Abs. 2 SuVO der 2. Basketball Bundesliga GmbH.

Geldstrafen in drei Fällen

In drei Fällen musste die Spielleitung in letzter Woche Geldstrafen aufgrund unterschiedlicher Vergehen verhängen.

Im Zusammenhang mit dem ProB Spiel Iserlohn Kangaroos – BSW Sixers (14.01.2023) kam es nach Spielende zu einer Auseinandersetzung zwischen Ruben Dahmen (Iserlohn Kangaroos, verletzter Spieler) und Ralph Immacule Hounnou (BSW Sixers). Aufgrund eines minderschweren Falls einer Tätlichkeit erhielt der Spieler Ruben Dahmen eine mittlere Geldstrafe. Ralph Immacule Hounnou erhielt eine geringe Geldstrafe aufgrund eines unsportlichen Verhaltens.

Aufgrund eines unsportlichen Verhaltens beim ProA-Spiel Artland Dragons – Bayer Giants Leverkusen erhielt Geschäftsführer Marius Kröger (Artland Dragons) eine geringe Geldstrafe.

Alle Entscheidungen ergingen gemäß § 78 Abs. 4 und 8 SuVO in Verbindung mit Ziffer 1.21 des Strafenkatalogs der 2. Basketball Bundesliga GmbH. Die Kostenentscheidung ergingen gemäß § 27 Abs. 1 der Rechtsmittel- und Schiedsgerichtsordnung.