Die mit Entscheidung vom 07.05.2018 für die Saison 2018/2019 erteilte Lizenz zur Teilnahme am Spielbetrieb der 2. Basketball-Bundesliga der Herren, Spielgruppe ProB, wird den ETB Wohnbau Baskets Essen nachträglich entzogen.
Die Erteilung war u.a. mit der Auflage der Einhaltung eines Sanierungskonzeptes vom 10.05.2016 und damit der weiteren wirtschaftlichen Konsolidierung verbunden.
Aufgrund der Feststellung, dass dieses Konzept bereits in der Saison 2017/2018 nicht eingehalten wurde und darüber hinaus ebenfalls in der laufenden Saison 2018/2019 nicht eingehalten werden kann, ist die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit aktuell nicht gegeben.
Die berechtigten Zweifel an der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit und der ausreichenden Liquidität bis zum 30.06.19 haben sich im Nachlizenzierungsverfahren, welches Ende 2018 eröffnet wurde, bestätigt.
Die 2. Basketball-Bundesliga GmbH ist gemäß § 14 Abs. 1 Lizenzstatut berechtigt, eine bereits erteilte Lizenz nachträglich zu entziehen, wenn die Überprüfung der Lizenzunterlagen gemäß § 13 ergibt, dass die Voraussetzungen für die Erteilung der Lizenz nachträglich weggefallen sind und/oder im Rahmen der Nachlizenzierung zu vermuten ist, dass die Voraussetzungen für die Erteilung der Lizenz weggefallen sind und die Vermutung nicht innerhalb einer angemessenen Frist durch den Bundesligisten widerlegt wird.
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb von sieben Tagen nach Zustellung der Entscheidung Widerspruch erhoben werden (§ 12 Lizenzstatut).
Der Bundesligist nimmt bis zum Eintritt der Rechtskraft der Entscheidung am laufenden Wettbewerb teil.
Mit Eintritt der Rechtskraft der Entscheidung stehen die ETB Wohnbau Baskets als erster Absteiger der ProB fest.