Schlagwortarchiv für: Lizenzierung

KIT SC Karlsruhe in der ProB/ Villingen-Schwenningen abgewiesen/ BG Karlsruhe in Berufung

Lizenzverweigerung wiha Panthers Villingen-Schwenningen rechtskräftig – KIT SC Karlsruhe spielt in der kommenden Saison in der ProB – Berufung BG Karlsruhe. 

Die wiha Panthers Villingen-Schwenningen haben keine Berufung vorm Schiedsgericht gegen die Nicht-Erteilung der Lizenz durch die 2. Basketball-Bundesliga eingelegt. Dadurch ist die Verweigerung der Lizenz für die Saison 2017/2018 rechtskräftig. Die Geschäftsführung der 2. Basketball-Bundesliga hatte den gestellten Antrag auf Erteilung einer Lizenz abgelehnt und auch den eingelegten Widerspruch des Clubs aus Villingen-Schwenningen abgewiesen. Von der Möglichkeit der Berufung vor dem Schiedsgericht wurde kein Gebrauch gemacht.

Aufgrund der nicht korrekten Antragsstellung durch Villingen-Schwenningen erlangt der Vizemeister der Regionalliga Südwest, KIT SC Karlsruhe, das sportliche Teilnahmerecht für die ProB in der kommenden Saison und rückt somit nach.

Die BG Karlsruhe hat wiederum Berufung gegen die Verweigerung der Lizenz eingelegt. Das Schiedsgericht der 2. Basketball-Bundesliga wird sich nun zeitnah mit dem Fall beschäftigen.

Strafe Uni Baskets Paderborn im Rahmen der Lizenzierung der Saison 2015/2016

Im Zusammenhang mit der Erteilung der Lizenz für die Teilnahme am Wettbewerb der ProA  2015/2016 wurde dem Bundesligisten Uni Baskets Paderborn eine Auflage hinsichtlich der Einhaltung des vorgelegten Finanzplans erteilt.
Nach Auskunft des Vorsitzenden des Gutachterausschusses wurde gegen diese Auflage verstoßen. Daher wird der Bundesligist mit einer Geldstrafe belegt.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Strafe ETB Wohnbau Baskets Essen im Rahmen der Lizenzierung 2014/2015

Im Zusammenhang der Erteilung der Lizenz zur Teilnahme am Wettbewerb der ProA wurde dem Bundesligisten ETB Wohnbau Baskets Essen für die Saison 2014/2015 eine Auflage hinsichtlich der Einhaltung des vorgelegten Finanzplans erteilt. Nach Auskunft des Vorsitzenden des Gutachterausschusses ist diese Einhaltung nicht erfolgt. Daher verhängt die 2. Basketball-Bundesliga wegen des Verstoßes gegen die Auflage eine Geldstrafe.

Nachlizenzierung BBC Magdeburg e.V.

Die 2. Basketball-Bundesliga, die Junge Liga GmbH (DJL) hat dem BBC Magdeburg e.V. eine erneute Frist zur Einreichung weiterer Unterlagen bis zum 27.03.2015 gesetzt.

Die bisher eingereichten Nachweise reichen aus Sicht der Geschäftsführung und des Gutachterausschusses nicht aus, um sich ein vollständiges Bild über die wirtschaftliche Situation des Bundesligisten machen zu können. Daher wird dem BBC Magdeburg diese Möglichkeit eingeräumt, um weiterhin bestehende Zweifel hinsichtlich der Erfüllung einer wesentlichen Auflage ausräumen zu können.

 

Der laufende Spielbetrieb ist gemäß Lizenzstatut der 2. Basketball-Bundesliga akut nicht von möglichen Entscheidungen aus dem Nachlizenzierungsverfahren betroffen.

 

Nachlizenzierung BBC Magdeburg e.V.

Die 2. Basketball-Bundesliga hat ein Nachlizenzierungsverfahren gegen den ProB-Bundesligisten BBC Magdeburg e.V. eröffnet.
Aufgrund der Auswertung turnusmäßig einzureichender Unterlagen bestehen aus Sicht der Geschäftsführung und des Gutachterausschusses zurzeit Zweifel, ob eine wesentliche Auflage des regulären Lizenzierungsverfahrens der Saison 2014/2015 erfüllt werden kann.

Strafe NINERS CHEMNITZ aufgehoben

Die im November 2014 verhängte Strafe gegen die NINERS CHEMNITZ aufgrund eines Auflagenverstoßes im Rahmen der Lizenzierung 2013/2014 wurde aufgehoben.  Durch die Einreichung eines aktualisierten Jahresabschlusses, konnten die NINERS darlegen, dass die Auflage zur Einhaltung der Finanzplanung erfüllt wurde. Dieses Ziel konnte in der ersten Ausführung nicht erreicht werden. Aufgrund des neuen Sachverhaltes konnte der Gutachterausschuss nun die Erfüllung der Auflage attestieren.

Strafe NINERS CHEMNITZ im Rahmen der Lizenzierung 13/14

Im Zusammenhang der Erteilung der Lizenz für die Teilnahme am Wettbewerb der ProA für den Bundesligisten Niners Chemnitz GmbH für die Saison 2013/2014 wurde eine Auflage hinsichtlich der Einhaltung des vorgelegten Finanzplans erteilt. Nach Auskunft des Vorsitzenden des Gutachterausschusses vom 23.10.2014 ist dies nicht erfolgt. Daher wird wegen des Verstoßes gegen die Auflage eine Geldstrafe verhängt.