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Nachlizenzierungsverfahren für die White Wings Hanau

Köln, 08. März 2023 – Die BARMER 2. Basketball Bundesliga GmbH leitet gegen den Bundesligisten White Wings Hanau, nach §13 Lizenzstatut, ein Nachlizenzierungsverfahren ein.

Vergangenen Samstag vermeldeten die White Wings Hanau in einer Pressemitteilung, dass der Bundesligist aufgrund der wirtschaftlichen Situation eine geregelte Insolvenz beantragt hat.

Entgegen dem Inhalt dieser Meldung, war die Geschäftsführung der BARMER 2. Basketball Bundesliga nicht vorab über diese Meldung informiert worden.  

„Diese Meldung hat auch uns als Liga sehr überrascht! Als Liga war uns eine wirtschaftlich angespannte Situation in Hanau seit vergangenem Donnerstag bekannt, jedoch wurden wir leider weder über die Veröffentlichung der Pressemitteilung noch über die geplanten weiteren Schritte von Hanau informiert. Derzeit können wir auch noch keine abschließenden Aussagen über die Auswirkungen auf den Spielbetrieb treffen,“ resümiert Geschäftsführer Christian Krings. „Jetzt ist es zwingend erforderlich, dass wir einen Überblick über die aktuelle finanzielle Situation in Hanau erhalten!“

Den White Wings Hanau wurde für die Einreichung weiterer Unterlagen eine Frist bis zum 20. März gesetzt.

Die Liga bittet um Verständnis, dass aufgrund des laufenden Verfahrens keine weiteren Angaben zu dem Verfahren gemacht werden können. Das Ergebnis der Nachlizenzierung und Auswirkungen auf den laufenden Spielbetrieb, wird die Liga unverzüglich bekanntgeben.

Nachlizenzierungsverfahren wiha Panthers Schwenningen

Im laufenden Nachlizenzierungsverfahren konnten die wiha Panthers Schwenningen durch Vorlage eines Liquiditätsplans nachweisen, dass sie ihre finanziellen Verpflichtungen bis zum Ende der Hauptrunde 2022/2023 zeitgerecht erfüllen können.

Fristgerecht wurden die Unterlagen durch den Insolvenzverwalter der wiha Panthers Schwenningen übermittelt, auf deren Basis anzunehmen ist, dass die Liquidität bis zum Hauptrundenende am 29.04.2023 gegeben ist.

Somit können die wiha Panthers Schwenningen den Spielbetreib in der laufenden Saison 2022/2023 der BARMER 2. Basketball Bundesliga zu Ende spielen.

wiha Panthers Schwenningen stellen Insolvenzantrag – Nachlizenzierungsverfahren noch nicht abgeschlossen

Köln, 07.02.2023 – Die Basketball Villingen-Schwenningen GmbH, wirtschaftlicher Träger des ProA-Bundesliga-Lizenzinhabers Basketballverein Villingen-Schwenningen e.V., hat einen Antrag auf Insolvenz gestellt.

Die BARMER 2. Basketball Bundesliga hat, nach Juni 2022, Ende Januar 2023 erneut ein Nachlizenzierungsverfahren gegen den ProA-Bundesligisten wiha Panthers Schwenningen nach  § 13 Lizenzstatut für die laufende Saison 2022/2023 eröffnet und den wiha Panthers Schwenningen vor rund einer Woche wegen eines erneuten Verstoßes gegen das Lizenzstatut drei (3) Wertungspunkte abgezogen.

Nun teilte die Basketball Villingen-Schwenningen GmbH der Liga mit, dass ein Antrag auf die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens beim Amtsgericht Villingen gestellt wurde. Da sich die wiha Panthers Schwenningen derzeit in einem laufenden Nachlizenzierungsverfahren befinden, wird die Liga die bis spätestens zum 13.02.2023 geforderten Unterlagen abwarten und intensiv prüfen. Anschließend wird die Geschäftsführung der Liga gemeinsam mit dem Gutachterausschuss über die weitere Teilnahme der wiha Panthers Schwenningen am Spielbetrieb der BARMER 2. Basketball Bundesliga ProA entscheiden.

Bis zur endgültigen Entscheidung durch die Geschäftsführung der Liga werden die wiha Panthers Schwenningen weiter am Spielbetrieb der BARMER 2. Basketball Bundesliga ProA teilnehmen.

Die Liga bittet um Verständnis, dass aufgrund des laufenden Verfahrens keine weiteren Angaben zu dem Verfahren gemacht werden können. Das Ergebnis der Nachlizenzierung und die Entscheidung der Liga-Geschäftsführung wird die Liga zu gegebener Zeit bekanntgeben.

Erneuter Punktabzug und Nachlizenzierung für die wiha Panthers Schwenningen

Dem ProA-Bundesligisten wiha Panthers Schwenningen werden in der laufenden Saison der BARMER 2. Basketball Bundesliga, aufgrund eines Verstoßes gegen § 13 Abs. 1 Lizenzstatut, drei positive Wertungspunkte abgezogen. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig.

Grundlage dieser Entscheidung ist § 21 Abs. 2  des Lizenzstatuts in Verbindung mit dem Strafenkatalog der 2. Basketball-Bundesliga. Laut § 13 Abs. 1 Lizenzstatut ist der Bundesligist bzw. dessen wirtschaftlicher Träger verpflichtet, wesentliche Änderungen der Antragsvoraussetzungen ohne besondere Aufforderung durch die BARMER 2. Basketball Bundesliga unverzüglich mitzuteilen. Gegen die Mitteilungspflicht haben die wiha Panthers Schwenningen wiederholt verstoßen.

Diese Entscheidung hat die Geschäftsführung der 2. Basketball-Bundesliga GmbH getroffen.

Gegen diese Entscheidung kann gemäß § 12 RuSGO Berufung beim Schiedsgericht der 2. Basketball-Bundesliga eingelegt werden. Die Berufung ist binnen drei Tagen nach Bekanntgabe schriftlich bei der Vorinstanz (Geschäftsführung der 2. Basketball-Bundesliga GmbH) einzulegen. Sobald die Entscheidung Rechtskraft erlangt, wird sie entsprechend veröffentlicht und die Tabelle angepasst.

Zudem hat die BARMER 2. Basketball Bundesliga nach Juni 2022 erneut ein Nachlizenzierungsverfahren gegen den ProA-Bundesligisten wiha Panthers Schwenningen nach § 13 Lizenzstatut für die laufende Saison 2022/2023 eröffnet. Den wiha Panthers Schwenningen wurde eine erneute Frist zur Einreichung weiterer Unterlagen bis zum 13.02.2023 gesetzt.

Aufgrund der Auswertung der zum 15.01.2023 turnusmäßig einzureichenden Unterlagen ergeben sich aus Sicht der Geschäftsführung und des Gutachterausschusses erhebliche Zweifel an der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der wiha Panthers Schwenningen für die laufende Saison 2022/2023. Zudem wurden für den 24.01.2023 zugesagte Unterlagen nicht fristgerecht bei der Liga eingereicht. Die wiha Panthers Schwenningen erhalten im Rahmen der Nachlizenzierung die Möglichkeit, bestehende Zweifel hinsichtlich der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit bis Saisonende ausräumen zu können.

Die Liga bittet um Verständnis, dass aufgrund des laufenden Verfahrens keine weiteren Angaben zu dem Verfahren gemacht werden können. Das Ergebnis der Nachlizenzierung wird die Liga zu gegebener Zeit bekanntgeben.

Nachlizenzierungsverfahren wiha Panthers Schwenningen

Die BARMER 2. Basketball Bundesliga hat ein Nachlizenzierungsverfahren gegen den ProA-Bundesligisten wiha Panthers Schwenningen nach § 13 Lizenzstatut für die noch bis zum 30.06.2022 laufende Saison 2021/2022 eröffnet. Den wiha Panthers Schwenningen wurde eine erneute Frist zur Einreichung weiterer Unterlagen bis zum 20.06.2022 gesetzt.

2021 kam es bei der Basketball Villingen-Schwenningen GmbH, die wirtschaftlicher Träger des Bundesligisten Basketball Verein Villingen-Schwenningen e.V. ist, in der Geschäftsstelle zu einer Durchsuchung durch das Hauptzollamt und das Finanzamt. Aufgrund der daraus resultierenden Ergebnisse sieht sich die 2. Basketball-Bundesliga GmbH gezwungen, beim Basketball Verein Villingen-Schwenningen e.V. ein Nachlizenzierungsverfahren für die Saison 2021/2022 zu eröffnen.

Die Liga bittet um Verständnis, dass aufgrund des laufenden Verfahrens keine weiteren Angaben zu dem Verfahren gemacht werden können. Das Ergebnis der Nachlizenzierung wird die Liga zu gegebener Zeit bekanntgeben.

Nachlizenzierungsverfahren Rockets II – Übertragung des Teilnahmerechts in der ProA steht an

Die 2. Basketball-Bundesliga hat ein Nachlizenzierungsverfahren gegen die Rockets II eröffnet. Aufgrund der gestrigen Veröffentlichung des Clubs zur geplanten Nicht-Teilnahme am Spielbetrieb der ProA in der kommenden Saison ist aus Sicht der Geschäftsführung und des Gutachterausschusses der 2. Basketball-Bundesliga die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit für die kommende Saison auch für die Rockets II nicht gegeben. Wie die Rockets selbst einräumen, sei die Finanzierung des Starts in der ProB zurzeit noch nicht gewährleistet.

„Wir müssen dies zum Anlass nehmen und kurzfristig eine erneute Prüfung insbesondere der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit vornehmen. Das nun auch die ProB-Teilnahme nicht gesichert ist, haben wir überrascht zur Kenntnis genommen“ – so Daniel Müller, Geschäftsführer der 2. Basketball-Bundesliga.

Die Rockets II haben nun bis einschließlich 18.06.2018 die Möglichkeit nachzuweisen, dass sie in der Lage sind am Spielbetrieb der Saison 2018/2019 in der ProB teilzunehmen.

Darüberhinaus ist bei der 2. Basketball-Bundesliga ein Antrag auf Übertragung des ProA-Teilnahmerechts des BBL-Absteigers Rockets auf die Artland Dragons eingegangen. Hierüber wird im Rahmen der Tagung der AG 2. Basketball-Bundesliga e.V. am 23. & 24. Juni in München abgestimmt. Stimmberechtigt sind die aktuellen Bundesligisten der ProA. Stimmen mehr als 50% der Clubs für die Übertragung, ist diese angenommen.

 

Nachlizenzierungsverfahren rent4office Nürnberg

Die 2. Basketball-Bundesliga hat ein Nachlizenzierungsverfahren gegen den ProA-Bundesligisten rent4office Nürnberg eröffnet.
Aufgrund der heutigen Veröffentlichung des Clubs zum Rückzug des Gesellschafters Alexander Lolis ist zur Zeit aus Sicht der Geschäftsführung und des Gutachterausschusses der 2. Basketball-Bundesliga die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit für die kommende Saison nicht gegeben. Betmaster Deutschland

 

 

 

Der Bundesligist hat demnach bis einschließlich 30.06.2016 die Möglichkeit nachzuweisen, dass er in der Lage ist am Spielbetrieb der Saison 2016/2017 teilzunehmen.

Nachlizenzierung ETB Wohnbau Baskets Essen – Liquidität bis Saisonende gegeben

Im laufenden Nachlizenzierungsverfahren konnten die ETB Wohnbau Baskets Essen durch Vorlage eines Liquiditätsplans nachweisen, dass sie ihre finanziellen Verpflichtungen innerhalb der laufenden Wettkampfsaison zeitgerecht erfüllen können.

Fristgerecht wurden am gestrigen Abend Unterlagen übermittelt, auf deren Basis anzunehmen ist, dass die Liquidität bis zum 30.06.2016 gegeben ist.
Innerhalb der ursprünglichen Frist bis einschließlich 25. Januar konnte dieser Nachweis nicht erbracht werden. Die Essener hatten aufgrund prüfenswerter möglicher Szenarien zur kurzfristigen Verbesserung der wirtschaftlichen Situation eine Verlängerung der Frist erbeten. Diesem Wunsch hatte die 2. Basketball-Bundesliga entsprochen.

Somit kann der Spielbetrieb in der laufenden Saison aufrecht erhalten und die Saison regulär beendet werden.

Im Rahmen der Lizenzierung zur Saison 2016/2017 hat der Bundesligist nachzuweisen, dass sich seine wirtschaftliche Situation weiter verbessert hat und die zuletzt erstellten Planungen eingehalten wurden.

Nachfrist ETB Wohnbau Baskets Essen

Im laufenden Nachlizenzierungsverfahren hat die Geschäftsführung der 2. Basketball-Bundesliga dem ProA-Ligisten ETB Wohnbau Baskets Essen eine Nachfrist für die Erbringung des Nachweises der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit gewährt. Der Bundesligist hat nun bis einschließlich 03. Februar darzulegen, dass er in der laufenden Wettkampfsaison seine finanziellen Verpflichtungen zeitgerecht erfüllen kann.

Innerhalb der ursprünglichen Frist bis einschließlich 25. Januar konnte dieser Nachweis nicht erbracht werden. Die Essener hatten aufgrund prüfenswerter möglicher Szenarien zur kurzfristigen Verbesserung der wirtschaftlichen Situation eine Verlängerung der Frist erbeten. Diesem Wunsch hat die 2. Basketball-Bundesliga entsprochen.

Punktabzug und Nachlizenzierung für Essen

Die 2. Basketball-Bundesliga hat ein Nachlizenzierungsverfahren gegen den ProA-Bundesligisten ETB Wohnbau Baskets Essen eröffnet.
Aufgrund der letzten turnusmäßig einzureichenden Unterlagen bestehen aus Sicht der Geschäftsführung und des Gutachterausschusses der 2. Basketball-Bundesliga zurzeit Zweifel, ob die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit bis zum Ende der Saison gegeben ist.

Der Bundesligist hat daher bis spätestens 25. Januar darzulegen, dass seine wirtschaftliche Situation geordnet ist und er gewährleisten kann, dass er in der laufenden Wettkampfsaison seine finanziellen Verpflichtungen zeitgerecht erfüllen kann.

Darüber hinaus werden dem Bundesligisten aufgrund eines vorsätzlichen bzw. zumindest grob fahrlässigen Verstoßes gegen die Bestimmungen des Lizenzstatuts vier positive Wertungspunkte abgezogen. Bei dem Verstoß handelt es sich um ein Vergehen im Rahmen der regulären Lizenzierung für die Saison 2015/2016. Sobald die Entscheidung Rechtskraft erlangt, wird die Tabelle der ProA angepasst.

Gegen die Entscheidung des Punktabzugs kann der Bundesligist Berufung einlegen.