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Entscheidung der Spielleitung: Keine Spielsperre für Benjamin Lischka (Roth Energie Gießen Pointers)

Im Rahmen des ProB-Spiels Roth Energie Gießen Pointers – RASTA Vechta II am 21.01.2023 kam es zur Aussprache eines disqualifizierenden Fouls gegen Benjamin Lischka (Roth Energie Gießen Pointers). Nach Auswertung des SR-Berichts, der Stellungnahme des Spielers und des zur Verfügung stehenden Ausschnitts der Bewegt-/Videobilder geht die Spielleitung davon aus, dass der Spieler sich zwar unsportlich verhalten hat, verzichtet aber unter Berücksichtigung der Gesamtsituation auf die Aussprache einer Spielsperre. Aus diesem Grund hat die Spielleitung die eingetretenen Rechtsfolgen (Verlust der Spielberechtigung) aufzuheben und die Spielberechtigung des Spielers wiederherzustellen.

Die Entscheidung ergeht gemäß § 78 Abs. 2 SuVO der 2. Basketball Bundesliga GmbH.

Punktabzug gegen ROTH Energie Gießen Pointers rechtskräftig

Die ROTH Energie Gießen Pointers ist am 22.10.2022 nicht beim Spiel in Vechta angetreten. Vorausgegangen war eine geplante Vollsperrung der Bundesautobahn während der Anreise der Gäste.

ProB-Spiel 109287 Rasta Vechta II – ROTH Energie Gießen Pointers ist gegen den Bundesligisten ROTH Energie Gießen Pointers gemäß § 71 Nr. 2 b) SuVO auf Spielverlust zu entscheiden. Das Spiel wird gemäß § 72 Abs. 3 SuVO mit minus einem (-1) Wertungspunkt und 0:20 Korbpunkten für den Bundesligisten ROTH Energie Gießen Pointers gewertet. Für den Bundesligisten Rasta Vechta II erfolgt die Wertung des Spiels gemäß § 72 Abs. 3 SuVO mit zwei (2) Wertungs- und 20:0 Korbpunkten.

Gegen diese Entscheidung wurde keine Berufung eingelegt. Somit ist diese Entscheidung rechtkräftig und die Spielwertung wurde in der Tabelle entsprechend vorgenommen.

RASTA Vechta II siegt kampflos gegen ROTH Energie Gießen Pointers

Die ROTH Energie Gießen Pointers ist am 22.10.2022 nicht beim Spiel in Vechta angetreten. Vorausgegangen war eine geplante Vollsperrung der Bundesautobahn während der Anreise der Gäste.

In einem Verfahren gemäß § 71 SuVO hat die Spielleitung den Sachverhalt überprüft und entschieden, dass der Bundesligist ROTH Energie Gießen Pointers den Spielausfall zu vertreten hat. Der Bundesligist hat bei der Planung der Anreise entsprechende Sorgfaltspflichten verletzt, um eine rechtzeitige Ankunft am Spielort sicherzustellen.

ProB-Spiel 109287 Rasta Vechta II – ROTH Energie Gießen Pointers ist gegen den Bundesligisten ROTH Energie Gießen Pointers gemäß § 71 Nr. 2 b) SuVO auf Spielverlust zu entscheiden. Das Spiel wird gemäß § 72 Abs. 3 SuVO mit minus einem Wertungspunkt und 0:20 Korbpunkten für den Bundesligisten ROTH Energie Gießen Pointers gewertet. Für den Bundesligisten Rasta Vechta II erfolgt die Wertung des Spiels gemäß § 72 Abs. 3 SuVO mit zwei Wertungs- und 20:0 Korbpunkten.

Gegen diese Entscheidung kann gemäß § 12 RuSGO Berufung beim Schiedsgericht der 2. Basketball-Bundesliga GmbH eingelegt werden. Die Berufung ist binnen drei Tagen nach Bekanntgabe schriftlich bei der Vorinstanz einzulegen. Sobald die Entscheidung Rechtskraft erlangt, wird sie entsprechend veröffentlicht und die Tabelle angepasst.